Prüferin: Welches übergeordnete Schutzziel verfolgt das Infektionsschutzgesetz, wenn es um den Umgang mit übertragbaren Krankheiten beim Menschen geht?
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Das Infektionsschutzgesetz verfolgt als übergeordnetes Ziel den Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten. Der Zweck ist dreigliedrig:
übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen,
Infektionen frühzeitig zu erkennen und
ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Damit setzt §1 IfSG den Rahmen für alle weiteren Regelungen: Maßnahmen sollen nicht erst bei großen Ausbrüchen greifen, sondern ausdrücklich auch präventiv wirken und Infektionsketten möglichst früh unterbrechen.
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung strukturiert entlang der drei Verben aus dem Gesetz (vorbeugen – frühzeitig erkennen – Weiterverbreitung verhindern). Das zeigt Wortlautnähe und verhindert, dass du dich in Beispielen verlierst.
Frage 2
Prüferin: Woran hat sich die Abstimmung von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz inhaltlich zu orientieren, damit sie dem gesetzlichen Anspruch entsprechen?
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Die Abstimmung der Maßnahmen hat sich am jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik zu orientieren. Das bedeutet, dass Entscheidungen und Vorgehensweisen nicht statisch sind, sondern fortlaufend an aktuelle Erkenntnisse angepasst werden müssen (z.B. neue Empfehlungen zur Diagnostik, Prävention oder zu Hygienemaßnahmen).
Examens-Tipp: Betone den dynamischen Charakter: „jeweiliger Stand“ heißt, dass Maßnahmen aktualisiert werden müssen, sobald sich Evidenz oder Technik weiterentwickeln. Das lässt sich gut mit dem Apothekenalltag (aktuelles Beratungswissen) verknüpfen.
Frage 3
Prüferin: Welche Leitidee zur Rollenverteilung betont das Infektionsschutzgesetz neben dem staatlichen Schutzauftrag, und was bedeutet das für den Umgang mit Infektionsrisiken?
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Neben dem staatlichen Schutzauftrag betont das Gesetz die Leitidee der Mitwirkung und Zusammenarbeit sowie die Förderung der Eigenverantwortung bei der Prävention übertragbarer Krankheiten. Praktisch bedeutet das: Infektionsschutz ist nicht ausschließlich Aufgabe der Behörden, sondern wird auf viele Schultern verteilt. Staatliche Stellen koordinieren und überwachen, während verschiedene Einrichtungen und Einzelpersonen durch ihr Verhalten und organisatorische Maßnahmen zur Prävention und Unterbrechung von Infektionsketten beitragen.
Examens-Tipp: Nenne als „Dreiklang“: Behörden koordinieren/überwachen, Gesundheitsberufe wirken mit, Bevölkerung trägt Eigenverantwortung. So zeigst du Systemverständnis statt nur Aufzählungen.
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