Prüfung

Frage 1

Prüferin: Wie muss die zuständige Behörde reagieren, wenn sie feststellt, dass eine Apotheke ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben wird?

Stellt die zuständige Behörde fest, dass eine Apotheke ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben wird, hat sie die Apotheke zu schließen. Das ist eine Muss-Vorschrift: Es besteht kein Ermessen, ob eingeschritten wird oder nicht.

Praktisch bedeutet das:

  • Zunächst Feststellung/Überprüfung, ob tatsächlich keine gültige Erlaubnis vorliegt.
  • Dann unverzügliche Schließungsanordnung (typischerweise zur sofortigen Unterbindung des Betriebs).
  • Bei Nichtbefolgung folgt die Durchsetzung der Schließung, notfalls auch mit Zwangsmitteln (z. B. unter Hinzuziehung weiterer Stellen).

Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung mit dem Dreischritt: Tatbestand (Betrieb ohne Erlaubnis) – Rechtsfolge (Schließung) – Rechtsnatur (Muss-Vorschrift, kein Ermessen). Wenn du zusätzlich den Schutzzweck (Arzneimittelsicherheit/Volksgesundheit) nennst, wirkt das sehr souverän.

Frage 2

Prüferin: In welchen typischen Konstellationen kann man rechtlich von einem Apothekenbetrieb ohne gültige Erlaubnis ausgehen, auch wenn zuvor einmal eine Erlaubnis im Raum stand?

Ein Apothekenbetrieb liegt rechtlich „ohne Erlaubnis“ vor, wenn keine gültige Erlaubnis nach den einschlägigen Vorschriften besteht. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die Erlaubnis

  • nicht beantragt wurde,
  • versagt wurde,
  • erloschen ist (z. B. nach bestimmten Ereignissen und Ablauf einschlägiger Übergangs-/Fristenkonstellationen), oder
  • widerrufen wurde.

Auch wenn also „früher mal“ eine Erlaubnis existierte oder erwartet wird, genügt das nicht: Entscheidend ist allein, ob aktuell eine wirksame, fortbestehende Erlaubnis vorliegt.

Examens-Tipp: Achte darauf, klar zwischen „nie erteilt“ (z. B. Betrieb vor Erteilung) und „nicht mehr wirksam“ (Erlöschen/Widerruf) zu unterscheiden. Prüfer mögen es, wenn du sauber am Status „gültige Erlaubnis: ja/nein“ entlang argumentierst.

Frage 3

Prüferin: Welchen Entscheidungsspielraum hat die Behörde bei einem festgestellten unerlaubten Apothekenbetrieb, und wie begründen Sie das?

Die Behörde hat keinen Entscheidungsspielraum (kein Ermessen). Der Gesetzesbefehl ist zwingend: Wird eine Apotheke ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben, hat die zuständige Behörde die Apotheke zu schließen.

Die Begründung liegt im Charakter als Muss-Vorschrift und im Zweck der Regelung: Der unerlaubte Betrieb entzieht sich den behördlichen Anforderungen und Kontrollen; zur Sicherung von Arzneimittelsicherheit und Gesundheit der Bevölkerung ist deshalb die konsequente Schließung vorgesehen.

Examens-Tipp: Sag ausdrücklich „Muss-Vorschrift“ und „kein Ermessen“. Als Begründung reicht meist der Schutzzweck (Arzneimittelsicherheit/Volksgesundheit) plus der Gedanke, dass ohne Erlaubnis die staatliche Kontrolle umgangen wird.

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