Prüferin: Sie sind bereits zu einem Prüfungsabschnitt zugelassen und möchten kurzfristig zurücktreten: Welche formalen Schritte müssen Sie einhalten, damit der Rücktritt rechtlich wirksam werden kann?
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Nach der Zulassung ist ein Rücktritt nur mit Genehmigung des Landesprüfungsamtes möglich. Dafür müssen die Rücktrittsgründe dem Landesprüfungsamt unverzüglich mitgeteilt werden; es genügt also nicht, einfach fernzubleiben oder „für sich“ zurückzutreten. Außerdem muss ein wichtiger Grund vorliegen, den das Landesprüfungsamt prüft; bei Krankheit kann hierfür eine ärztliche oder amtsärztliche Bescheinigung verlangt werden. Erst wenn das Landesprüfungsamt die Gründe anerkennt und den Rücktritt genehmigt, ist der Rücktritt rechtlich wirksam und nachteilsfrei.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert in drei Bausteinen: 1) nur mit Genehmigung des Landesprüfungsamts, 2) Gründe unverzüglich mitteilen, 3) wichtiger Grund (bei Krankheit Attest/ggf. amtsärztlich). Damit triffst du den Prüfungsaufbau von § 13 sehr sicher.
Frage 2
Prüferin: Welche Rechtsfolge tritt ein, wenn Sie nach der Zulassung ohne Zustimmung der zuständigen Behörde von einer Prüfung fernbleiben, obwohl kein anerkannter Grund vorliegt?
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Ein Rücktritt bzw. Fernbleiben ohne Genehmigung ist rechtswidrig; die betroffene Prüfung gilt dann kraft Rechtsfolge als nicht bestanden. Diese Rechtsfolge knüpft daran an, dass der Rücktritt nicht genehmigt wurde, insbesondere weil kein wichtiger Grund vorlag oder die Voraussetzungen (z. B. unverzügliche Mitteilung) nicht erfüllt wurden. Damit wird die Prüfung nicht „neutral“ behandelt, sondern es entsteht ein prüfungsrechtlicher Nachteil, weil die Leistung als nicht bestanden gewertet wird.
Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung das Schlüsselwort „Rechtsfiktion“ parat haben: Ohne Genehmigung wird nicht diskutiert, ob du „eigentlich gekonnt hättest“ – es gilt automatisch als nicht bestanden.
Frage 3
Prüferin: Wer entscheidet darüber, ob ein Rücktritt von einer Prüfung akzeptiert wird, und auf welchen Umfang kann sich diese Entscheidung beziehen?
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Zuständig für die Entscheidung ist das Landesprüfungsamt. Es entscheidet, ob der Rücktritt genehmigt wird, und kann die Genehmigung inhaltlich auf unterschiedlichen Umfang beziehen:
den gesamten Prüfungsabschnitt,
mehrere Prüfungen,
oder eine einzelne Fachprüfung.
Maßgeblich ist, dass ein wichtiger Grund vorliegt und die Gründe unverzüglich mitgeteilt wurden; dann kann das Landesprüfungsamt den Rücktritt für den jeweils betroffenen Teil der Prüfung genehmigen.
Examens-Tipp: Wenn nach dem „Umfang“ gefragt wird: immer die drei Stufen nennen (Abschnitt – mehrere Prüfungen – einzelne Fachprüfung). Das wirkt sehr gesetzesnah.
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