Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche Altersvoraussetzung müssen Sie vor der Abgabe eines von § 8 ChemVerbotsV erfassten gefährlichen Stoffes an einen Endverbraucher prüfen?

Vor der Abgabe ist zu prüfen, dass der Erwerber volljährig ist. § 8 ChemVerbotsV verlangt, dass die Abgabe „nur an Personen erfolgen“ darf, „die das 18. Lebensjahr vollendet haben“. Praktisch bedeutet das, dass bei Zweifel ein geeigneter Altersnachweis (z. B. Ausweis) zu kontrollieren ist; liegt die Volljährigkeit nicht vor, ist die Abgabe zu verweigern.

Examens-Tipp: Antworte im Mündlichen knapp mit dem Gesetzeswortlaut („18. Lebensjahr vollendet“) und ergänze dann die praktische Konsequenz: Bei Zweifel Ausweis verlangen, sonst keine Abgabe.

Frage 2

Prüferin: Was müssen Sie im Rahmen der Abgabe nach § 8 ChemVerbotsV hinsichtlich der beabsichtigten Verwendung des Stoffes tun, bevor Sie das Produkt herausgeben?

Der Abgebende muss sich vom Erwerber über die beabsichtigte Verwendung informieren. Es reicht also nicht, nur „irgendeinen“ Zweck zu hören, sondern die Verwendung ist aktiv zu erfragen und daraufhin zu beurteilen, ob es sich um einen plausiblen und erlaubten Verwendungszweck handelt. Ist die Angabe unplausibel oder spricht sie gegen eine zulässige Verwendung, darf die Abgabe nicht „einfach so“ erfolgen, sondern muss kritisch hinterfragt und ggf. verweigert werden.

Examens-Tipp: Strukturiere deine Antwort: 1) aktiv erfragen, 2) Plausibilitäts-/Zulässigkeitsprüfung, 3) Konsequenz bei unplausibler Angabe (kritisch nachfragen bzw. nicht abgeben).

Frage 3

Prüferin: Welche Inhalte müssen Sie dem Erwerber vor der Abgabe nach § 8 ChemVerbotsV zwingend vermitteln?

Vor der Abgabe besteht eine Belehrungspflicht. Nach § 8 ChemVerbotsV ist der Erwerber „über die mit dem Umgang verbundenen Gefahren und notwendige Schutzmaßnahmen zu belehren“. Das umfasst in der Praxis insbesondere Hinweise zur sicheren Handhabung (z. B. Schutzmaßnahmen), sowie zur sachgerechten Aufbewahrung/Lagerung, soweit dies zur Vermeidung von Gefahren erforderlich ist.

Examens-Tipp: Nenne als Kernbegriffe unbedingt „Gefahren“ und „notwendige Schutzmaßnahmen“; damit triffst du den Wortlaut. Danach kannst du mit 1–2 Beispielen (z. B. Handschuhe/Belüftung/Lagerung) punkten.

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