Prüferin: Welche Personengruppen zählen im Apothekenbetrieb rechtlich zum pharmazeutischen Personal, und warum ist diese Einordnung für die Aufgabenverteilung relevant?
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Als pharmazeutisches Personal gelten nach den Begriffsbestimmungen der Apothekenbetriebsordnung insbesondere:
Apotheker:innen
Pharmazeutisch-technische Assistent:innen (PTA)
Apothekerassistent:innen
Pharmazieingenieur:innen
Apothekenassistent:innen
Pharmazeutische Assistent:innen
Personen in der Ausbildung zum/zur Apotheker:in oder PTA
Die Einordnung ist relevant, weil daran anknüpft, welche Tätigkeiten im Apothekenbetrieb überhaupt als pharmazeutische Tätigkeiten gelten und damit typischerweise nur durch entsprechend qualifiziertes Personal vorgenommen werden dürfen. Sie dient also der rechtssicheren Abgrenzung von Zuständigkeiten, Verantwortung und Delegation im Apothekenalltag.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst die Gruppen aufzählen, dann in einem Satz den Zweck nennen („Abgrenzung von Zuständigkeiten/Delegation/Verantwortung“). Das zeigt, dass du nicht nur auswendig kannst, sondern den Regelungszweck verstanden hast.
Frage 2
Prüferin: Welche Tätigkeitsbereiche werden im Apothekenbetrieb als pharmazeutische Tätigkeiten eingeordnet?
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Als pharmazeutische Tätigkeiten sind in den Begriffsbestimmungen insbesondere erfasst:
Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln
Prüfung von Ausgangsstoffen oder Arzneimitteln
Abgabe von Arzneimitteln
Information und Beratung über Arzneimittel
Überprüfung von Arzneimitteln sowie Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Risiken und Medikationsfehlern
Medikationsmanagement
Damit ist klargestellt, dass nicht nur Herstellung/Prüfung, sondern auch Abgabe, Beratung und arzneimittelbezogene Sicherheitsaufgaben (inkl. Umgang mit Risiken und Medikationsfehlern) zum Kernbereich pharmazeutischer Tätigkeit gehören.
Examens-Tipp: In der Prüfung hilft eine klare Gliederung: „Herstellung/Prüfung – Abgabe/Beratung – Arzneimittelsicherheit – Medikationsmanagement“. So deckst du die Systematik ab und vergisst keinen Block.
Frage 3
Prüferin: Worin besteht der definitorische Kern des Medikationsmanagements im Apothekenbetrieb, und welches Ziel wird damit verfolgt?
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Das Medikationsmanagement ist als pharmazeutische Tätigkeit definiert, bei der die gesamte Medikation einer Person – einschließlich der Selbstmedikation – analysiert wird. Ziel ist, die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Therapietreue zu verbessern, indem arzneimittelbezogene Probleme erkannt und gelöst sowie Risiken und Medikationsfehler systematisch berücksichtigt werden.
Examens-Tipp: Nenne unbedingt beide Zielbegriffe („Arzneimitteltherapiesicherheit“ und „Therapietreue“) und erwähne, dass die Selbstmedikation einbezogen ist – das ist häufig der prüfungsrelevante Knackpunkt.
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