Prüferin: Welche Anforderungen müssen die unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses in Bezug auf ihre berufliche Tätigkeit im Jahr vor ihrer Bestellung erfüllen?
Note💬 Lösung anzeigen
Die unparteiischen Mitglieder (der/die Vorsitzende und zwei weitere) müssen so ausgewählt werden, dass ihre Unabhängigkeit gesichert ist. Nach § 91 SGB V dürfen sie im Jahr vor ihrer Bestellung nicht
in einem Verband (insbesondere der beteiligten Organisationen) tätig gewesen sein und
nicht als Leistungserbringer im Gesundheitswesen tätig gewesen sein (z. B. als Arzt/Ärztin oder auch als Apotheker/in).
Damit soll verhindert werden, dass unmittelbar vorherige Interessenbindungen die Neutralität der Beschlussfassung im G-BA beeinträchtigen.
Examens-Tipp: Wenn du das in der Prüfung beantwortest, starte mit dem Zweck: Unabhängigkeit/Neutralität. Dann nennst du präzise den Zeitraum („im Jahr vor der Bestellung“) und die zwei Ausschlussbereiche (Verbandstätigkeit und Leistungserbringung).
Frage 2
Prüferin: Wie setzt sich das Beschlussgremium des Gemeinsamen Bundesausschusses aus unparteiischen und benannten Mitgliedern zusammen?
Note💬 Lösung anzeigen
Das Beschlussgremium des G-BA ist plural zusammengesetzt aus unparteiischen und benannten Mitgliedern.
Unparteiische Mitglieder:
1 unparteiischer Vorsitz
2 weitere unparteiische Mitglieder
Benannte Mitglieder (interessengebundene Mitglieder):
1 Mitglied der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)
je 2 Mitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
5 Mitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
Außerdem sind Stellvertretungen vorgesehen; die Amtszeit beträgt regelmäßig sechs Jahre.
Examens-Tipp: Strukturiere deine Antwort in der Prüfung in zwei Blöcke: erst „unparteiisch (1+2)“, dann „benannt“ mit den Zahlen je Organisation. Zahlen sicher aufsagen zu können gibt hier viele Punkte.
Frage 3
Prüferin: Unter welcher Voraussetzung ist für bestimmte Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses eine Mehrheit von neun Stimmen erforderlich?
Note💬 Lösung anzeigen
Eine qualifizierte Mehrheit von neun Stimmen ist erforderlich bei Beschlüssen, die besonders weitreichend sind, nämlich wenn sie darauf hinauslaufen, dass eine bisher zulasten der Krankenkassen erbringbare Leistung künftig nicht mehr zu deren Lasten erbracht werden darf, und der Beschluss nicht allein einen der Leistungssektoren wesentlich betrifft.
Der Gesetzeswortlaut beschreibt dies als Beschlüsse, die (sektorübergreifend) dazu führen, „dass eine bisher zulasten der Krankenkassen erbringbare Leistung zukünftig nicht mehr zu deren Lasten erbracht werden darf“; dafür „bedürfen [sie] einer Mehrheit von neun Stimmen“.
Examens-Tipp: Achte darauf, in der Prüfung beides zu nennen: (1) inhaltlich „Leistung fällt aus dem GKV-Katalog raus“ und (2) die Bedingung „nicht nur ein Sektor wesentlich betroffen“. Dann erst die Zahl „neun Stimmen“.
Feedback
Melde Fehler oder Verbesserungsvorschläge zur aktuellen Seite über dieses Formular ❤️. Als Dankeschön verlosen wir nach dem 1. Staatsexamen 3x 50 € unter allen Teilnehmenden 💰. Jedes konstruktive Feedback erhöht deine Gewinnchancen. Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.
✓ Vielen Dank! Dein Feedback wurde erfolgreich gesendet.