Prüfung

Frage 1

Prüferin: Worauf ist die Eignungsprüfung inhaltlich beschränkt, und welcher Nachweis wird von den Antragstellern in diesen Bereichen verlangt?

Die Eignungsprüfung ist keine umfassende Prüfung über alle Inhalte der deutschen Ausbildung, sondern bezieht sich gezielt nur auf die Fächer, in denen die zuständige Behörde zuvor wesentliche Unterschiede zur deutschen pharmazeutischen Ausbildung festgestellt hat (Anknüpfung an die Feststellung nach § 4 Abs. 2 BApO).

In dieser Eignungsprüfung hat der Antragsteller nachzuweisen, dass er gerade in diesen Fächern über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die zur Ausübung des Apothekerberufs erforderlich sind. Der Nachweis umfasst ausdrücklich auch Kompetenzen in der apothekerlichen Gesprächsführung.

Examens-Tipp: In der Prüfung zuerst klar trennen: 1) „nur die Defizitfächer“ (wesentliche Unterschiede) und 2) „Nachweis: Kenntnisse, Fähigkeiten + Gesprächsführung“. Damit zeigst du, dass du den Zweck als Ausgleichsinstrument verstanden hast – nicht als „zweites Staatsexamen“.

Frage 2

Prüferin: In welcher Prüfungsform wird die Eignungsprüfung durchgeführt und wie ist der zeitliche Rahmen pro Antragsteller ausgestaltet?

Die Eignungsprüfung ist als mündliche Prüfung konzipiert und wird an einem Tag durchgeführt.

Der zeitliche Rahmen pro Antragsteller ist abhängig von den festgestellten Unterschieden, aber gesetzlich begrenzt:

  • mindestens 30 Minuten
  • höchstens 60 Minuten je Antragsteller

Examens-Tipp: Merke dir für mündliche Nachfragen die drei Kerndaten: „mündlich – an einem Tag – 30 bis 60 Minuten pro Antragsteller“. Das lässt sich oft sauber als Dreischritt antworten.

Frage 3

Prüferin: Unter welchen Voraussetzungen kann die Eignungsprüfung statt als Einzelprüfung gemeinsam abgenommen werden, und wie viele Personen dürfen dabei höchstens geprüft werden?

Grundsätzlich findet die Eignungsprüfung als Einzelprüfung statt. Wenn es die betroffenen Fächer bzw. Prüfungsinhalte zulassen, kann die Prüfung auch gemeinsam durchgeführt werden.

Dabei dürfen höchstens vier Antragsteller gemeinsam geprüft werden.

Examens-Tipp: Wenn du unsicher bist, starte mit dem Regelfall („Einzelprüfung“) und nenne danach die Ausnahme („bis zu vier gemeinsam, soweit es die Fächer erlauben“). Das entspricht typischer Gesetzessystematik.

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