Prüferin: Welche formalen Anforderungen muss eine Erklärung erfüllen, damit der freiwillige Verzicht auf die Berufszulassung als Apothekerin oder Apotheker wirksam wird?
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Damit der Verzicht wirksam ist, muss die Verzichtserklärung die gesetzlich vorgegebenen Formerfordernisse erfüllen:
Schriftform: Die Erklärung muss schriftlich abgegeben werden; eine bloße informelle Mitteilung (z.B. nur per E-Mail) genügt nicht.
Adressierung an die zuständige Behörde: Die Erklärung ist an die Stelle zu richten, die für Approbationsangelegenheiten zuständig ist (regelmäßig die zuständige Landesbehörde).
Unbedingtheit: Die Erklärung muss unbedingt abgegeben werden. Ein Verzicht „unter einer Bedingung“ (also ein „wenn–dann“-Verzicht) ist unwirksam.
Erst wenn diese Anforderungen erfüllt sind, liegt ein rechtlich wirksamer Verzicht im verwaltungsrechtlichen Sinn vor.
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung am besten in einer klaren Dreier-Struktur: Form (schriftlich) – Adressat (zuständige Behörde) – Inhalt (unbedingt, keine Bedingung). Das zeigt sofort, dass du den Normkern verstanden hast.
Frage 2
Prüferin: Ab welchem Zeitpunkt entfaltet der freiwillige Verzicht auf die Berufszulassung seine rechtliche Wirkung?
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Die rechtliche Wirkung tritt mit Zugang der wirksamen Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde ein. Das bedeutet verwaltungsrechtlich:
Mit Zugang erlischt die Befugnis zur Berufsausübung unmittelbar.
Es kommt nicht darauf an, ob die Behörde dies bereits ausdrücklich bestätigt oder „bescheinigt“ hat; der Zugang ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Wirksamkeit.
Damit ist die Approbation ab diesem Moment nicht mehr Grundlage für eine zulässige Berufsausübung.
Examens-Tipp: Wenn du nach dem Zeitpunkt gefragt wirst, ist das Stichwort im Verwaltungsrecht fast immer „Zugang“. Betone, dass die Wirksamkeit nicht von einer späteren Bestätigung der Behörde abhängt.
Frage 3
Prüferin: Wie ist ein Verzicht rechtlich zu beurteilen, der nur für den Fall erklärt wird, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt?
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Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam. Das gilt insbesondere für Formulierungen nach dem Muster „Ich verzichte, sofern/wenn …“.
Rechtsfolge: Eine solche Erklärung entfaltet keine rechtliche Wirkung; die Approbation erlischt dadurch nicht. Hintergrund ist die notwendige Rechtssicherheit und Klarheit über den Berufsstatus.
Examens-Tipp: Formuliere in der Prüfung knapp die Rechtsfolge: „Bedingter Verzicht = unwirksam.“ Ein kurzer Zusatz zur Begründung („Rechtssicherheit/Klarheit des Status“) bringt oft Zusatzpunkte.
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