Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche formalen Anforderungen muss eine Erklärung erfüllen, damit der freiwillige Verzicht auf die Berufszulassung als Apothekerin oder Apotheker wirksam wird?

Damit der Verzicht wirksam ist, muss die Verzichtserklärung die gesetzlich vorgegebenen Formerfordernisse erfüllen:

  • Schriftform: Die Erklärung muss schriftlich abgegeben werden; eine bloße informelle Mitteilung (z.B. nur per E-Mail) genügt nicht.
  • Adressierung an die zuständige Behörde: Die Erklärung ist an die Stelle zu richten, die für Approbationsangelegenheiten zuständig ist (regelmäßig die zuständige Landesbehörde).
  • Unbedingtheit: Die Erklärung muss unbedingt abgegeben werden. Ein Verzicht „unter einer Bedingung“ (also ein „wenn–dann“-Verzicht) ist unwirksam.

Erst wenn diese Anforderungen erfüllt sind, liegt ein rechtlich wirksamer Verzicht im verwaltungsrechtlichen Sinn vor.

Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung am besten in einer klaren Dreier-Struktur: Form (schriftlich) – Adressat (zuständige Behörde) – Inhalt (unbedingt, keine Bedingung). Das zeigt sofort, dass du den Normkern verstanden hast.

Frage 2

Prüferin: Ab welchem Zeitpunkt entfaltet der freiwillige Verzicht auf die Berufszulassung seine rechtliche Wirkung?

Die rechtliche Wirkung tritt mit Zugang der wirksamen Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde ein. Das bedeutet verwaltungsrechtlich:

  • Mit Zugang erlischt die Befugnis zur Berufsausübung unmittelbar.
  • Es kommt nicht darauf an, ob die Behörde dies bereits ausdrücklich bestätigt oder „bescheinigt“ hat; der Zugang ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Wirksamkeit.

Damit ist die Approbation ab diesem Moment nicht mehr Grundlage für eine zulässige Berufsausübung.

Examens-Tipp: Wenn du nach dem Zeitpunkt gefragt wirst, ist das Stichwort im Verwaltungsrecht fast immer „Zugang“. Betone, dass die Wirksamkeit nicht von einer späteren Bestätigung der Behörde abhängt.

Frage 3

Prüferin: Wie ist ein Verzicht rechtlich zu beurteilen, der nur für den Fall erklärt wird, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt?

Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam. Das gilt insbesondere für Formulierungen nach dem Muster „Ich verzichte, sofern/wenn …“.

Rechtsfolge: Eine solche Erklärung entfaltet keine rechtliche Wirkung; die Approbation erlischt dadurch nicht. Hintergrund ist die notwendige Rechtssicherheit und Klarheit über den Berufsstatus.

Examens-Tipp: Formuliere in der Prüfung knapp die Rechtsfolge: „Bedingter Verzicht = unwirksam.“ Ein kurzer Zusatz zur Begründung („Rechtssicherheit/Klarheit des Status“) bringt oft Zusatzpunkte.

Feedback

Melde Fehler oder Verbesserungsvorschläge zur aktuellen Seite über dieses Formular ❤️. Als Dankeschön verlosen wir nach dem 1. Staatsexamen 3x 50 € unter allen Teilnehmenden 💰. Jedes konstruktive Feedback erhöht deine Gewinnchancen. Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.