Prüfung

Frage 1

Prüferin: Unter welcher Voraussetzung dürfen Sie eine neu eingerichtete Apotheke erstmals für den Publikumsverkehr öffnen?

Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem die zuständige Behörde bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Diese behördliche Vor-Ort-Prüfung wird als Abnahme bezeichnet. Praktisch bedeutet das:

  • Vor der ersten Öffnung erfolgt eine behördliche Inspektion der Betriebsbereitschaft (z. B. Räume, Ausstattung, organisatorische Sicherstellung).
  • Bei positiver Prüfung wird eine schriftliche Bescheinigung (Abnahmebescheinigung) erteilt.
  • Erst nach Aushändigung dieser Bescheinigung ist die Eröffnung rechtmäßig; eine Inbetriebnahme davor ist rechtswidrig.

Examens-Tipp: Strukturiere die Antwort in der Prüfung in drei Schritten: 1) Grundsatz „erst nach Bescheinigung“, 2) Begriff Abnahme = behördliche Vor-Ort-Prüfung, 3) Rechtsfolge: Ohne Bescheinigung keine Eröffnung. So zeigst du Normverständnis und Praxisbezug.

Frage 2

Prüferin: Wie läuft die behördliche Kontrolle vor der erstmaligen Öffnung einer Apotheke typischerweise ab, bis Sie rechtmäßig eröffnen dürfen?

Typischerweise erfolgt die Eröffnung in einem behördlich gesteuerten Ablauf:

  • Es wird bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf Abnahme/Eröffnung gestellt.
  • Die Behörde führt eine Vor-Ort-Prüfung der Apotheke durch (Abnahme), ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Bei positiver Prüfung stellt die Behörde eine schriftliche Abnahmebescheinigung aus.
  • Erst nach Erhalt dieser Bescheinigung darf die Apotheke eröffnet und betrieben werden.

Examens-Tipp: Nenne in der mündlichen Prüfung ausdrücklich den Zeitpunkt: „rechtmäßig erst nach Erhalt der Bescheinigung“. Das ist oft der Kern, auf den Prüfer hinauswollen.

Frage 3

Prüferin: Welche Arten von Anforderungen prüft die Behörde bei der Abnahme einer Apotheke vor der Eröffnung typischerweise?

Bei der Abnahme prüft die zuständige Behörde objektiv, ob die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Typische Prüfungsaspekte sind insbesondere:

  • Apothekenräume: z. B. Größe, Lage, baulicher Zustand.
  • Ausstattung nach ApBetrO: z. B. Labor-/Rezepturvoraussetzungen, Hygieneausstattung.
  • Sicherstellung des Betriebes: z. B. organisatorische und technische Voraussetzungen wie Lagerung, Sicherheitseinrichtungen, Notdienstbereitschaft.

Maßstab sind vor allem Vorgaben aus dem ApoG, der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften.

Examens-Tipp: Wenn du bei „Anforderungen“ ins Schwimmen gerätst, arbeite mit drei Schlagworten: Räume – Ausstattung – Organisation/Sicherheit. Das deckt die typischen behördlichen Prüffelder ab.

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