Prüferin: Welche Fächer werden im Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung geprüft?
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Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich nach § 17 AAppO auf vier Fächer:
Allgemeine, anorganische und organische Chemie
Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie
Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
Grundlagen der pharmazeutischen Analytik
Damit ist der Umfang fachlich festgelegt; es handelt sich um vier eigenständige naturwissenschaftliche Grundlagenfächer, die verbindlich Prüfungsgegenstand sind.
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung sauber als Aufzählung und orientiere dich eng am Gesetzeswortlaut („erstreckt sich auf folgende Fächer …“). Das wirkt sicherer, als die Fächer nur sinngemäß zu umschreiben.
Frage 2
Prüferin: Wie ist der zeitliche Ablauf der schriftlichen Prüfungen im Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung geregelt?
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Nach § 17 AAppO finden die schriftlichen Prüfungen im Ersten Abschnitt an vier Tagen statt, und zwar an vier aufeinanderfolgenden Tagen. Für diese Tage sind außerdem die Bearbeitungszeiten festgelegt:
an den ersten beiden Tagen jeweils zweieinhalb Stunden,
an den folgenden zwei Tagen jeweils zwei Stunden.
Damit ist der zeitliche Rahmen der Klausuren gesetzlich verbindlich vorgegeben.
Examens-Tipp: Strukturiere deine Antwort immer in „Anzahl der Tage“ und „Dauer pro Tag“. Wenn du zusätzlich die konkrete Zuordnung der Zeiten zu den Tagen (2,5 h / 2,5 h / 2 h / 2 h) nennst, punktest du mit Klarheit.
Frage 3
Prüferin: Nach welcher Vorgabe bestimmt sich die Reihenfolge der Fächer an den Prüfungstagen im Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung?
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Die Reihenfolge der Prüfungen ist nach § 17 AAppO verbindlich vorgegeben: Die Prüfungen finden an vier Tagen in der Reihenfolge statt, in der die Fächer in Absatz 1 genannt sind.
Das bedeutet, die Prüfungsreihenfolge ergibt sich unmittelbar aus der gesetzlichen Aufzählung der vier Fächer in § 17 Absatz 1; eine abweichende Reihenfolge ist nicht vorgesehen.
Examens-Tipp: Sag in der mündlichen Prüfung explizit „in der Reihenfolge des Absatzes 1“. Das ist die juristisch saubere Begründung und zeigt, dass du die Normstruktur verstanden hast.
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