Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche Fächer werden im Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung geprüft?

Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich nach § 17 AAppO auf vier Fächer:

  • Allgemeine, anorganische und organische Chemie
  • Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie
  • Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
  • Grundlagen der pharmazeutischen Analytik

Damit ist der Umfang fachlich festgelegt; es handelt sich um vier eigenständige naturwissenschaftliche Grundlagenfächer, die verbindlich Prüfungsgegenstand sind.

Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung sauber als Aufzählung und orientiere dich eng am Gesetzeswortlaut („erstreckt sich auf folgende Fächer …“). Das wirkt sicherer, als die Fächer nur sinngemäß zu umschreiben.

Frage 2

Prüferin: Wie ist der zeitliche Ablauf der schriftlichen Prüfungen im Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung geregelt?

Nach § 17 AAppO finden die schriftlichen Prüfungen im Ersten Abschnitt an vier Tagen statt, und zwar an vier aufeinanderfolgenden Tagen. Für diese Tage sind außerdem die Bearbeitungszeiten festgelegt:

  • an den ersten beiden Tagen jeweils zweieinhalb Stunden,
  • an den folgenden zwei Tagen jeweils zwei Stunden.

Damit ist der zeitliche Rahmen der Klausuren gesetzlich verbindlich vorgegeben.

Examens-Tipp: Strukturiere deine Antwort immer in „Anzahl der Tage“ und „Dauer pro Tag“. Wenn du zusätzlich die konkrete Zuordnung der Zeiten zu den Tagen (2,5 h / 2,5 h / 2 h / 2 h) nennst, punktest du mit Klarheit.

Frage 3

Prüferin: Nach welcher Vorgabe bestimmt sich die Reihenfolge der Fächer an den Prüfungstagen im Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung?

Die Reihenfolge der Prüfungen ist nach § 17 AAppO verbindlich vorgegeben: Die Prüfungen finden an vier Tagen in der Reihenfolge statt, in der die Fächer in Absatz 1 genannt sind.

Das bedeutet, die Prüfungsreihenfolge ergibt sich unmittelbar aus der gesetzlichen Aufzählung der vier Fächer in § 17 Absatz 1; eine abweichende Reihenfolge ist nicht vorgesehen.

Examens-Tipp: Sag in der mündlichen Prüfung explizit „in der Reihenfolge des Absatzes 1“. Das ist die juristisch saubere Begründung und zeigt, dass du die Normstruktur verstanden hast.

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