Prüferin: Wie muss die schriftliche Prüfung im dritten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung durchgeführt werden, damit die Prüflinge ihre Antworten rechtswirksam abgeben können?
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Die schriftliche Prüfung ist als Aufsichtsarbeit durchzuführen. Die Fragen werden schriftlich gestellt (typischerweise im Antwortwahlverfahren). Der Prüfling beantwortet die Fragen schriftlich und muss dabei angeben, welche der mit den Fragen vorgelegten Antworten er für zutreffend hält. Entscheidend ist damit, dass eine eindeutige Zuordnung der gewählten Antwort(en) zu jeder Frage möglich ist und dies unter Aufsicht als Klausurleistung erfolgt.
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung mit dem Dreischritt „Form der Prüfung – Art der Aufgaben – Art der Antwortabgabe“ und nutze die gesetzliche Formulierung „Aufsichtsarbeit“ sowie „anzugeben, welche Antworten er für zutreffend hält“.
Frage 2
Prüferin: Welcher Grundsatz gilt für die Prüfungsfragen innerhalb eines Prüfungstermins im Hinblick auf Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit?
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Innerhalb eines Prüfungstermins müssen alle Prüflinge identische Prüfungsfragen erhalten. Damit soll gewährleistet werden, dass die Prüfung bundeseinheitlich unter gleichen Bedingungen erfolgt und zuverlässige, vergleichbare Ergebnisse ermöglicht. Inhaltlich müssen die Fragen zudem das abbilden, was „für den Apotheker allgemein erforderlich“ ist.
Examens-Tipp: Wenn nach Fairness gefragt wird, nenne zuerst die identischen Fragen (Gleichbehandlung) und leite daraus Vergleichbarkeit/Transparenz ab; als inhaltlichen Maßstab bring „allgemein erforderlich“.
Frage 3
Prüferin: Welche Anforderungen werden an die Gestaltung von Antwortwahlfragen gestellt, damit die Bewertung objektiv und einheitlich erfolgen kann?
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Die Fragen müssen so gestaltet sein, dass eine Objektivierung der Bewertung möglich ist: Es müssen eindeutige Antwortmöglichkeiten vorliegen, und es wird für jede Frage festgelegt, welche Antwort anerkannt wird. Dadurch wird eine einheitliche Korrektur und Vergleichbarkeit der Ergebnisse sichergestellt, insbesondere im Antwortwahlverfahren.
Examens-Tipp: Bei MC-Fragen immer das Stichwort „Objektivierung“ bringen: eindeutige Optionen + vorher festgelegte anerkannte Antwort = einheitliche Bewertung.
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