Prüferin: Welche Grundverpflichtung trifft pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgroßhändler hinsichtlich der Bereitstellung eines zugelassenen oder genehmigten Arzneimittels für den Patientenbedarf im Geltungsbereich des AMG?
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Sie müssen eine angemessene und kontinuierliche Bereitstellung des Arzneimittels sicherstellen, damit der Bedarf der Patientinnen und Patienten gedeckt ist. Inhaltlich bedeutet das: Wer ein zugelassenes oder genehmigtes Arzneimittel in Verkehr bringt bzw. als Großhändler vertreibt, darf die Versorgung nicht nur gelegentlich bedienen, sondern muss den Marktbedarf dauerhaft, planbar und bedarfsgerecht im gesamten Geltungsbereich des Gesetzes absichern.
Examens-Tipp: Strukturiere die Antwort mit den Gesetzeswörtern „angemessen“ und „kontinuierlich“ und erkläre kurz, dass es nicht um punktuelle Lieferungen, sondern um eine dauerhaft gesicherte Versorgung geht.
Frage 2
Prüferin: Welche Anforderungen muss eine vollversorgende Arzneimittelgroßhandlung an ihr Sortiment und ihre Belieferungsleistung gegenüber Apotheken erfüllen?
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Eine vollversorgende Arzneimittelgroßhandlung muss
ein vollständiges, herstellerneutrales Sortiment führen und
den Bedarf der Apotheken werktäglich innerhalb angemessener Zeit decken.
Damit wird die flächendeckende, zeitnahe Versorgung der Apotheken als nachgelagerte Versorgungsstufe rechtlich abgesichert.
Examens-Tipp: Nenne in der Prüfung die zwei Kernelemente: „vollständiges, herstellerneutrales Sortiment“ und „werktäglich innerhalb angemessener Zeit“ – das zeigt, dass du Systematik (Sortiment + Leistung) verstanden hast.
Frage 3
Prüferin: Welche Mindestvorräte müssen vollversorgende Arzneimittelgroßhandlungen grundsätzlich vorhalten, und wie unterscheidet sich das bei besonders versorgungskritischen Arzneimitteln?
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Vollversorgende Großhandlungen müssen Arzneimittel grundsätzlich in einer Menge vorrätig halten, die mindestens dem zweiwöchigen Durchschnittsbedarf entspricht. Für besonders versorgungskritische Arzneimittel, die in der entsprechenden Liste nach dem SGB V geführt werden, gilt eine gesteigerte Vorratspflicht: mindestens vier Wochen Durchschnittsbedarf.
Examens-Tipp: Präge dir die Zahlen als Prüfungsanker ein: „2 Wochen Standard – 4 Wochen kritisch (SGB V-Liste)“. Damit kannst du Rückfragen zu „Versorgungssicherheit“ sehr schnell sauber beantworten.
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