Prüferin: Unter welcher Voraussetzung dürfen Sie bei der stichprobenartigen Prüfung eines zugekauften Fertigarzneimittels von weitergehenden Prüfungen absehen?
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Von einer über die Sinnesprüfung hinausgehenden Prüfung darf abgesehen werden, wenn sich bei der Sinnesprüfung keine Anhaltspunkte ergeben haben, die Zweifel an der ordnungsgemäßen Qualität des Arzneimittels begründen.
Praktisch bedeutet das: Wird bei der äußeren Begutachtung (z. B. Unversehrtheit der Verpackung, korrekte Beschriftung, keine sichtbaren Verfärbungen/Verunreinigungen/Beschädigungen) nichts Auffälliges festgestellt, ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich. Treten hingegen Auffälligkeiten auf, sind weitergehende Prüfmaßnahmen zu veranlassen.
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung strikt zweistufig: erst Sinnesprüfung als Regel, dann die gesetzliche Ausnahmeformel „wenn sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die Zweifel an der ordnungsgemäßen Qualität begründen“. Wenn du ein kurzes Beispiel für „Anhaltspunkt“ nennst (z. B. beschädigte Verpackung), wirkt das sehr souverän.
Frage 2
Prüferin: Welche Art der Prüfung steht bei der stichprobenartigen Kontrolle zugekaufter Fertigarzneimittel in der Apotheke typischerweise im Vordergrund?
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Im Vordergrund steht die Sinnesprüfung. Diese umfasst insbesondere die Begutachtung der äußerlichen Beschaffenheit, z. B.
Unversehrtheit und Sauberkeit der Verpackung
korrekte und vollständige Beschriftung
Sichtprüfung auf Verfärbungen, Beschädigungen oder Verunreinigungen
Wenn sich dabei keine Hinweise auf Qualitätsmängel zeigen, kann es bei dieser Sinnesprüfung bleiben.
Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung kannst du die Sinnesprüfung kurz mit 2–3 konkreten Prüfpunkten füllen (Verpackung, Beschriftung, sichtbare Veränderungen). Das zeigt, dass du die abstrakte Norm in Apothekenpraxis übersetzen kannst.
Frage 3
Prüferin: Welche Produktgruppen müssen in der Apotheke stichprobenweise geprüft werden, wenn sie nicht in der Apotheke selbst hergestellt wurden?
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Stichprobenweise zu prüfen sind zugekaufte Fertigarzneimittel sowie apothekenpflichtige Medizinprodukte.
Für beide gilt derselbe Grundgedanke der stichprobenartigen Kontrolle: Es erfolgt primär eine Sinnesprüfung; weitergehende Prüfungen sind erforderlich, wenn sich Anhaltspunkte für Qualitätsmängel ergeben.
Examens-Tipp: Nenne beide Gruppen sauber und knapp. Wenn du zusätzlich sagst, dass Medizinprodukte „nach den gleichen Grundsätzen“ geprüft werden, zeigst du Systemverständnis und bleibst trotzdem beim einen Aspekt.
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