Prüferin: Welche Zielrichtung gibt § 1 SGB V der gesetzlichen Krankenversicherung für den Umgang mit der Gesundheit der Versicherten vor?
Note💬 Lösung anzeigen
§ 1 SGB V beschreibt die gesetzliche Krankenversicherung als Solidargemeinschaft und formuliert als zentrale Zielrichtung, dass die Krankenversicherung die Aufgabe hat, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.
Wichtig ist dabei, dass nicht nur „Heilung“ gemeint ist, sondern auch präventive Aspekte (Erhaltung) und die Verbesserung bzw. Linderung eines bestehenden Zustands (Besserung) ausdrücklich von diesem Grundauftrag umfasst sind.
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung dreiteilig entlang der Gesetzesverben: erhalten – wiederherstellen – bessern. Wenn du dann kurz ein Beispiel für Prävention vs. Rehabilitation nennst, wirkt das sehr souverän.
Frage 2
Prüferin: Welche Verantwortung weist § 1 SGB V den Versicherten im Hinblick auf ihre Gesundheit zu?
Note💬 Lösung anzeigen
§ 1 SGB V betont, dass zur Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten gehört.
Das bedeutet: Versicherte sollen nicht nur Leistungen „konsumieren“, sondern aktiv dazu beitragen, Gesundheit zu erhalten bzw. Krankheiten und Folgen zu vermeiden oder zu überwinden, z.B. durch gesundheitsbewusstes Verhalten, Wahrnehmen von Vorsorge und Mitwirkung bei Behandlung und Rehabilitation.
Examens-Tipp: Mach klar: Es geht nicht um Sanktionen, sondern um ein Leitprinzip. Verwende die Begriffe Eigenkompetenz und Eigenverantwortung ausdrücklich – das ist der Prüfanker.
Frage 3
Prüferin: Mit welchen Mitteln sollen die Krankenkassen nach § 1 SGB V die Versicherten unterstützen, damit diese auf gesunde Lebensverhältnisse hinwirken können?
Note💬 Lösung anzeigen
Nach § 1 SGB V haben die Krankenkassen den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.
Das umfasst insbesondere:
Aufklärung (Information über gesundheitsförderndes Verhalten, Prävention)
Beratung (Orientierung und Unterstützung, z.B. zu Behandlungs- oder Rehabilitationsmöglichkeiten)
Leistungen (Bereitstellung der im SGB V vorgesehenen Maßnahmen der Versorgung, Prävention und Rehabilitation)
Examens-Tipp: Strukturiere die Antwort als „ABC“: Aufklärung – Beratung – (Concrete) Leistungen. Das ist nah am Wortlaut und leicht abrufbar.
Feedback
Melde Fehler oder Verbesserungsvorschläge zur aktuellen Seite über dieses Formular ❤️. Als Dankeschön verlosen wir nach dem 1. Staatsexamen 3x 50 € unter allen Teilnehmenden 💰. Jedes konstruktive Feedback erhöht deine Gewinnchancen. Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.
✓ Vielen Dank! Dein Feedback wurde erfolgreich gesendet.