Prüferin: Unter welchen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde überhaupt eine Kenntnisprüfung verlangt, bevor eine Approbation erteilt werden kann?
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Eine Kenntnisprüfung wird verlangt, wenn die Ausbildung außerhalb Deutschlands absolviert wurde und im Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Ausbildung und der deutschen Apothekerausbildung festgestellt werden. Die Kenntnisprüfung ist dann der Nachweisweg dafür, dass trotz dieser wesentlichen Unterschiede die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des Apothekerberufs vorhanden sind und damit die Voraussetzung für die Erteilung der Approbation erfüllt werden kann.
Examens-Tipp: In der Prüfung erst den „Auslöser“ nennen (Ausbildung im Ausland + festgestellte wesentliche Unterschiede) und dann den Zweck: Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit als Voraussetzung für die Approbation.
Frage 2
Prüferin: Welche Fächer müssen in der Kenntnisprüfung zwingend geprüft werden und wie wird das zusätzliche Fach festgelegt?
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Zwingend umfasst die Kenntnisprüfung die Fächer
Pharmazeutische Praxis
Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker
Zusätzlich wird ein weiteres Fach geprüft, und zwar ein Fach, in dem im Vergleich zur deutschen Ausbildung wesentliche Unterschiede festgestellt wurden. Welches Fach das ist, bestimmt die zuständige Landesbehörde anhand der im Anerkennungsverfahren festgestellten Defizite.
Examens-Tipp: Merke dir die „Fixfächer“ (Praxis + Recht) und ergänze dann: ein individuell festgelegtes drittes Fach durch die Landesbehörde aufgrund der wesentlichen Unterschiede.
Frage 3
Prüferin: Welche Kompetenz muss der Antragsteller in der Kenntnisprüfung neben dem reinen Fachwissen ausdrücklich ebenfalls nachweisen?
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Neben dem Fachwissen muss der Antragsteller zeigen, dass er über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, auch in der apothekerlichen Gesprächsführung, die zur Ausübung des Apothekerberufs erforderlich sind. Gemeint ist insbesondere die Fähigkeit zur patientenorientierten Kommunikation im beruflichen Kontext.
Examens-Tipp: Wenn du „Gesprächsführung“ hörst, verknüpfe es mit patientenorientierter Kommunikation und sicherer Berufsausübung—das ist ein eigener Prüfungsaspekt, nicht nur „Soft Skill am Rand“.
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