Prüferin: Welche Menge dürfen Sie bei einer Frau im gebärfähigen Alter pro einzelner Verschreibung maximal beliefert bekommen, wenn ein oral einzunehmendes Retinoid verordnet ist?
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Bei retinoidhaltigen Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Acitretin, Alitretinoin oder Isotretinoin ist die Abgabemenge pro Verordnung streng begrenzt: Die Höchstmenge je Verschreibung darf für Frauen im gebärfähigen Alter den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen.
Praktisch bedeutet das: Auch wenn der Arzt z. B. eine größere Packungsmenge bzw. einen längeren Zeitraum verordnet, darf pro Verschreibung nur ein 30‑Tage‑Bedarf zulässig sein; eine Verordnung über 60 oder 90 Tage ist in diesem Setting nicht zulässig.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert mit „Anwendungsbereich – Rechtsfolge – Praxis“. Also erst die drei Wirkstoffe nennen, dann klar „maximal 30‑Tage‑Bedarf je Verschreibung“, und zum Schluss kurz sagen, was das für die Belieferung bedeutet (längerer Zeitraum auf einem Rezept ist problematisch).
Frage 2
Prüferin: Wie lange ist eine Verschreibung über ein oral einzunehmendes Retinoid bei einer Frau im gebärfähigen Alter nach der Ausfertigung maximal gültig, bevor Sie nicht mehr abgeben dürfen?
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Für Verschreibungen über oral einzunehmende Retinoide bei Frauen im gebärfähigen Alter gilt eine verkürzte Gültigkeitsdauer: Die Verschreibung ist bis zu sechs Tage nach dem Datum ihrer Ausfertigung gültig.
Konsequenz für die Apotheke: Nach Ablauf dieser 6‑Tage‑Frist darf das Arzneimittel nicht mehr abgegeben werden.
Examens-Tipp: In der Prüfung lohnt sich der klare Abgabeschluss: „Nach 6 Tagen keine Abgabe mehr“. Das zeigt, dass du die Norm nicht nur kennst, sondern auch die unmittelbare Apothekenpflicht daraus ableitest.
Frage 3
Prüferin: Welcher Stichtag ist für die Berechnung der Gültigkeitsfrist maßgeblich, wenn die Verordnung elektronisch ausgestellt wurde?
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Bei elektronischen Verschreibungen ist nicht das Ausstellungsdatum auf Papier maßgeblich, sondern der Zeitpunkt der qualifizierten elektronischen Signatur. Die E‑Verschreibung ist dann bis zu sechs Tage nach dem Datum der qualifizierten elektronischen Signatur gültig.
Examens-Tipp: Merke dir den Unterschied als typische Prüfungsfalle: Papier = Datum der Ausfertigung, E‑Rezept = Datum der qualifizierten elektronischen Signatur. Genau diese Formulierung bringt Punkte.
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