Prüferin: Welche zentrale Aufgabe hat das Krankenhaus im Zusammenhang mit der Versorgung der Versicherten nach der Entlassung, und was ist dabei das übergeordnete Ziel?
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Nach § 39 SGB V hat das Krankenhaus ein Entlassmanagement durchzuführen. Zentrale Aufgabe ist es, den Übergang in die weitere Versorgung nach einem stationären Aufenthalt zu organisieren und abzusichern.
Übergeordnetes Ziel ist eine nahtlose Anschlussversorgung: Patient:innen sollen nach der Entlassung ohne Versorgungslücken weiterbehandelt werden (z. B. ambulant oder häuslich). Dazu gehört insbesondere, dass medizinisch notwendige Maßnahmen koordiniert werden und die Patient:innen unmittelbar nach Entlassung alles Erforderliche erhalten.
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung mit einem klaren Dreischritt: 1) Wer ist verpflichtet? (Krankenhaus) 2) Wie heißt das Instrument? (Entlassmanagement) 3) Wozu? (nahtlose Anschlussversorgung/Übergang in weitere Versorgung).
Frage 2
Prüferin: Welche Packungsgröße dürfen Krankenhausärzt:innen im Rahmen der Entlassversorgung bei Arzneimitteln verordnen?
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Im Rahmen des Entlassmanagements dürfen Krankenhäuser bei der Verordnung von Arzneimitteln nur eine Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen nach der Packungsgrößenverordnung verordnen, praktisch also die N1-Packung.
Damit soll die Versorgung unmittelbar nach Entlassung gesichert werden, ohne eine längerfristige ambulante Dauertherapie aus der Klinik heraus zu verordnen.
Examens-Tipp: Wenn du unsicher bist, formuliere eng am Zweck: Entlassverordnung = Überbrückung. Deshalb nur „kleinste Packungsgröße“ (N1) nennen und nicht über größere Packungen spekulieren.
Frage 3
Prüferin: Für welchen Zeitraum dürfen im Entlassmanagement Leistungen zur Versorgung nach der Entlassung verordnet werden, wenn es nicht um Arzneimittelpackungen geht?
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Für die im Entlassmanagement genannten Leistungen zur Versorgung nach der Entlassung (insbesondere Heilmittel und Hilfsmittel) können Verordnungen für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen ausgestellt werden.
Das ist die zeitliche Obergrenze für die Überbrückung nach der Entlassung; die weiterführende Versorgung soll dann durch die ambulante Weiterbehandlung (z. B. Vertragsärzt:innen) übernommen werden.
Examens-Tipp: Trenne in deiner Antwort sauber: Arzneimittel = kleinste Packungsgröße; Heil-/Hilfsmittel = Zeitfenster „bis zu 7 Tage“.
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