Prüfung

Frage 1

Prüferin: Was müssen Sie als öffentliche Apotheke nach Ablauf eines Quartals grundsätzlich an den Notdienst-Fonds abführen, und auf welche abgegebenen Arzneimittelpackungen bezieht sich diese Pflicht?

Die öffentliche Apotheke muss nach Quartalsende den Anteil des Festzuschlags nach § 3 Arzneimittelpreisverordnung an den nach § 18 ApoG errichteten Notdienst-Fonds abführen. Diese Abführungspflicht bezieht sich auf jede im Quartal abgegebene Packung verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel zur Anwendung beim Menschen. Maßgeblich ist damit die Anzahl der abgegebenen Packungen dieser Kategorie im jeweiligen Quartal.

Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst „was“ (Anteil Festzuschlag), dann „wofür“ (jede abgegebene Packung Rx-Fertigarzneimittel beim Menschen) und erst danach optional „wann“ (quartalsweise nach Quartalsende).

Frage 2

Prüferin: Welche Pflicht trifft eine Apotheke, die für die Abrechnung ein Rechenzentrum nutzt, hinsichtlich der Weiterleitung ihrer Abgabedaten?

Nutzt die Apotheke ein Rechenzentrum, muss sie diesem alle relevanten Daten zur Verfügung stellen, damit das Rechenzentrum die Abgabemengen ordnungsgemäß an den DAV übermitteln kann. Das umfasst ausdrücklich Daten sowohl aus dem GKV- als auch aus dem Nicht-GKV-Bereich. Damit soll sichergestellt werden, dass die Festsetzung der abzuführenden Beträge vollständig und korrekt erfolgen kann.

Examens-Tipp: Merke dir für die Prüfung die Formulierung „alle relevanten Daten“ und ergänze als Präzisierung „GKV und Nicht-GKV“ – das zeigt, dass du die typische Fehlerquelle kennst.

Frage 3

Prüferin: Wie muss eine Apotheke vorgehen, wenn sie kein Rechenzentrum in Anspruch nimmt, um ihren Beitrag zum Notdienst-Fonds zu melden?

Wenn die Apotheke kein Rechenzentrum nutzt, muss sie dem DAV die für die Festsetzung erforderlichen Angaben selbst übermitteln, und zwar in Form einer Selbsterklärung. Inhaltlich geht es um die notwendigen Daten, insbesondere die Zahl der im Quartal abgegebenen Packungen, damit der DAV den abzuführenden Betrag berechnen und festsetzen kann.

Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung hilft der klare Gegensatz: „mit Rechenzentrum: Datenfluss über das Rechenzentrum“ vs. „ohne Rechenzentrum: Selbsterklärung an den DAV“.

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