Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welches übergeordnete Ausbildungsziel muss die universitäre Ausbildung nach den Vorgaben der Approbationsordnung erreichen, damit Studierende zur Berufsausübung befähigt werden?

Die universitäre Ausbildung muss so ausgestaltet sein, dass den Studierenden – unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt – die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermittelt werden. Ziel ist, dass sie dadurch

  • zu wissenschaftlicher Arbeit befähigt werden,
  • wissenschaftliche Erkenntnisse kritisch einordnen können und
  • den Apothekerberuf verantwortlich ausüben können.

Damit ist nicht nur reines Faktenwissen gemeint, sondern ausdrücklich auch methodische Kompetenz und die Fähigkeit, wissenschaftliche Evidenz im Berufsalltag sachgerecht zu bewerten und anzuwenden.

Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung sauber entlang der drei Zielbausteine: Kenntnisse/Fähigkeiten/Methoden → wissenschaftliche Arbeit → kritische Einordnung → verantwortliche Berufsausübung. Wenn du das als Kette formulierst, wirkt es sehr gesetzesnah und strukturiert.

Frage 2

Prüferin: Welche Bausteine muss das universitäre Ausbildungsprogramm inhaltlich mindestens umfassen, damit es den rechtlichen Vorgaben entspricht?

Inhaltlich besteht die universitäre Ausbildung aus zwei zentralen Bausteinen:

  • Pflichtstoffgebiete (die in einer Anlage festgelegt sind), also die verbindlichen wissenschaftlichen Grundlagenfächer.
  • ein Wahlpflichtfach, über das Studierende einen individuellen Schwerpunkt setzen.

Damit ist rechtlich vorgegeben, dass es einen verbindlichen Pflichtteil und zusätzlich einen wählbaren Vertiefungsanteil geben muss.

Examens-Tipp: Nenne wirklich beide Elemente (Pflichtstoffgebiete und genau ein Wahlpflichtfach). Viele vergessen den Wahlpflichtteil oder machen daraus mehrere – das kann der Prüfer als Genauigkeitsfrage nutzen.

Frage 3

Prüferin: In welchen Veranstaltungsformen darf die universitäre Ausbildung durchgeführt werden, um die Ausbildungsziele zu erreichen?

Die Ausbildung darf bzw. soll in unterschiedlichen Vermittlungsformen stattfinden. Genannt werden insbesondere:

  • Vorlesungen (zur Wissensvermittlung),
  • Seminare (zur Vertiefung und Anwendung, Austausch im kleineren Rahmen),
  • praktische Lehrveranstaltungen (zum Erwerb praktischer Fertigkeiten, z. B. Laborarbeit).

Die Formate bilden zusammen die Bandbreite von Theorie, vertiefender Diskussion/Anwendung und Praxis ab und dienen so der Vermittlung von Kenntnissen, Methoden und praktischen Fähigkeiten.

Examens-Tipp: Gib die drei Formate als klare Aufzählung wieder. Wenn du zusätzlich kurz den Zweck jedes Formats (Wissen/Vertiefung/Praxis) erläuterst, zeigst du, dass du nicht nur auswendig gelernt hast.

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