Prüfung

Frage 1

Prüferin: Warum ist es im Apothekenalltag rechtlich bedeutsam zu unterscheiden, ob eine Vorgabe auf einem Gesetz, einer Rechtsverordnung oder einer Satzung beruht?

Die Unterscheidung ist wichtig, weil unterschiedliche Rechtsakte eine unterschiedliche Reichweite, Bindungswirkung und typischerweise auch unterschiedliche Rechtsfolgen bei Verstößen haben.

  • Gesetze werden vom Parlament erlassen und regeln grundlegende Anforderungen. Verstöße gegen Bundesgesetze (z. B. im Arzneimittelrecht) können – je nach Norm – auch strafrechtliche oder schwerwiegende ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Rechtsverordnungen werden von der Exekutive „auf Grundlage eines Gesetzes“ erlassen und konkretisieren Details (z. B. die Apothekenbetriebsordnung). Auch sie sind verbindliches Recht; Verstöße führen regelmäßig zu aufsichtsrechtlichen/ordnungsrechtlichen Maßnahmen und können je nach Ausgestaltung ebenfalls sanktioniert werden.
  • Satzungen werden von Körperschaften (z. B. Kammern, Gemeinden) erlassen und regeln speziellere Fragen „vor Ort“ bzw. innerhalb des Berufsstandes. Verstöße führen typischerweise eher zu berufsrechtlichen Maßnahmen.

Wer die Normart kennt, kann die Regel richtig einordnen, die zuständige Stelle (Aufsicht/Kammer/Gericht) ableiten und das Risiko eines Verstoßes besser bewerten.

Examens-Tipp: In der Prüfung lohnt sich ein klarer Dreischritt: 1) Normart benennen (Gesetz/VO/Satzung), 2) wer sie erlässt (Parlament/Exekutive/Körperschaft), 3) typische Konsequenzen bei Verstößen (strafrechtlich vs. berufsrechtlich/aufsichtsrechtlich).

Frage 2

Prüferin: Nach welchem Grundprinzip müssen sich alle staatlichen Regelungen in Deutschland richten, und was bedeutet das für einfaches Recht im Apothekenbereich?

Maßgeblich ist die Normenhierarchie: Im Zentrum steht das Grundgesetz als Verfassung; „sämtliche Gesetze und andere Rechtsvorschriften müssen mit dem Grundgesetz vereinbar sein“.

Für den Apothekenbereich bedeutet das: Bundesgesetze, Rechtsverordnungen (z. B. apothekenrechtliche Detailregelungen) und auch Satzungen dürfen dem Grundgesetz nicht widersprechen. Das Grundgesetz setzt damit den verbindlichen Rahmen, innerhalb dessen der Gesetz- und Verordnungsgeber Vorgaben für Berufsausübung und Apothekenbetrieb machen darf.

Examens-Tipp: Wenn du nach der „Rangfolge“ gefragt wirst, starte mit dem Grundgesetz als oberster Maßstab und leite daraus ab: Untergeordnete Normen müssen verfassungskonform sein – das zeigt Systemverständnis, auch ohne die ganze Normenpyramide auswendig aufzusagen.

Frage 3

Prüferin: Woran grenzt man in der Apotheke typischerweise öffentliches Recht und Privatrecht voneinander ab?

Die Abgrenzung erfolgt danach, zwischen welchen Beteiligten die Regelungen wirken.

  • Öffentliches Recht regelt das Verhältnis Staat–Bürger. In der Apotheke betrifft das typischerweise das Verwaltungsrecht (z. B. Aufsicht über Apotheken, behördliche Anordnungen) und auch das Strafrecht (bei Verstößen gegen Strafnormen).
  • Privatrecht (Zivilrecht) betrifft Rechtsbeziehungen zwischen gleichberechtigten Personen. In der Apotheke sind das z. B. Verträge mit Kunden oder Lieferanten, regelmäßig auf Grundlage des BGB.

Die Einordnung ist praktisch relevant, weil je nach Bereich unterschiedliche Verfahrensregeln, Rechtsschutzmöglichkeiten und Konsequenzen gelten.

Examens-Tipp: Bring in der mündlichen Prüfung ein kurzes, apothekennahes Beispiel: Behörde ordnet etwas an = öffentlich-rechtlich; Liefervertrag/Gewährleistung = privatrechtlich. Das zeigt, dass du nicht nur Definitionen kannst, sondern zuordnen kannst.

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