Prüfung

Frage 1

Prüferin: Unter welchen Voraussetzungen kommt ein Modellvorhaben zustande, in dem Apotheken Grippeschutzimpfungen anbieten dürfen, und wer ist dabei die Gegenseite auf Kassenseite?

Ein solches Modellvorhaben setzt voraus, dass Verträge zwischen den maßgeblichen Partnern geschlossen werden. Auf Kassenseite sind das Krankenkassen bzw. deren Landesverbände; auf Apothekenseite sind es Apotheken selbst bzw. repräsentative Apothekerorganisationen auf Landesebene.

Wesentlich ist: Ohne einen entsprechenden Vertrag kommt das Modellvorhaben nicht zustande. Ein Initiativrecht besteht auf Seiten der Apotheken bzw. ihrer Organisationen, d. h. von dort kann der Anstoß für die Vertragsverhandlungen ausgehen.

Examens-Tipp: Strukturiere die Antwort in „Vertragspartner“ und „Zustandekommen nur durch Vertrag“. In der Prüfung kannst du zusätzlich betonen, dass es sich um Modellvorhaben in bestimmten Regionen handelt und nicht um eine generelle Regelleistung überall.

Frage 2

Prüferin: Welche Mindestinhalte müssen die Vertragspartner in den Vereinbarungen zu einem Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung zwingend regeln?

In den Verträgen ist „mit dem Ziel der Verbesserung der Impfquote“ zu regeln:

  • die Voraussetzungen für die Durchführung
  • die Durchführung selbst
  • die Vergütung
  • die Abrechnung

Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass sowohl die fachlichen Anforderungen als auch die organisatorisch-finanzielle Umsetzung (Leistungsvergütung und Abrechnungsweg) verbindlich festgelegt sind.

Examens-Tipp: Merke dir die vier Punkte als Prüfungsanker: Voraussetzungen – Durchführung – Vergütung – Abrechnung. Wenn du sauber aufzählst, wirkt das sehr gesetzesnah.

Frage 3

Prüferin: Welche fachlichen Stellungnahmen müssen vor dem Inkrafttreten eines Vertrags eingeholt werden und wie sind diese inhaltlich zu behandeln?

Vor Inkrafttreten des Vertrags benötigen die Beteiligten Stellungnahmen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Diese Stellungnahmen sind inhaltlich zu berücksichtigen.

Der Zweck ist, die Modellvorhaben fachlich und wissenschaftlich abzusichern, insbesondere im Hinblick auf Impfempfehlungen, Sicherheit und immunologische bzw. arzneimittelrechtlich/biomedizinische Aspekte.

Examens-Tipp: Sag in der Prüfung klar „RKI und PEI“ und direkt dazu „vor Inkrafttreten“ sowie „zu berücksichtigen“. Das zeigt, dass du den zeitlichen Anknüpfungspunkt verstanden hast.

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