Prüferin: Wer legt die Termine für die schriftliche pharmazeutische Prüfung fest, und nach welchem Grundsatz werden diese Termine organisiert?
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Die Termine für die schriftliche pharmazeutische Prüfung werden durch das Landesprüfungsamt festgelegt. Dabei werden die Termine einheitlich festgesetzt, also grundsätzlich für das gesamte Bundesland bzw. für den jeweiligen Geltungsbereich der Verordnung. Zweck ist eine gleichmäßige Planung und Durchführung, sodass für alle Prüflinge vergleichbare und verlässliche Rahmenbedingungen gelten.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst Zuständigkeit (wer?), dann Organisationsprinzip (wie?). Das Wort „einheitlich“ ist hier ein typischer Gesetzesbegriff, den Prüfer gern hören.
Frage 2
Prüferin: Wie wird der Termin für die mündliche Prüfung im Zweiten oder Dritten Abschnitt festgelegt, und welche Rolle hat dabei die Prüfungskommission?
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Den Termin für die mündliche Prüfung im Zweiten und Dritten Abschnitt setzt das Landesprüfungsamt fest, allerdings im Benehmen mit der Prüfungskommission. Das bedeutet, dass die Terminierung nicht völlig einseitig erfolgt, sondern in einem abgestimmten, kooperativen Verfahren unter Einbeziehung der Prüfungskommission.
Examens-Tipp: Wenn „im Benehmen“ fällt, erklär kurz den Charakter: Abstimmung/Anhörung, aber keine vollständige Entscheidungsübertragung. Das zeigt sauberes Rechtsverständnis.
Frage 3
Prüferin: Welcher organisatorische Grundsatz wird für mündliche Prüfungen des Zweiten Abschnitts typischerweise beachtet, um Konflikte mit dem Studium zu vermeiden?
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Für mündliche Prüfungen im Zweiten Abschnitt wird typischerweise berücksichtigt, dass sie in der Regel in vorlesungsfreien Zeiten stattfinden. Dadurch sollen Überschneidungen mit Lehrveranstaltungen vermieden und die Teilnahme praktisch ermöglicht werden.
Examens-Tipp: Nenn den Zweck („Kollisionen mit Lehrveranstaltungen vermeiden“). Damit zeigst du, dass du nicht nur den Wortlaut, sondern auch den Regelungsgedanken verstanden hast.
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