Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche zentralen Aufgaben muss eine Krankenhausapotheke im Krankenhauskontext erfüllen, damit ihre Tätigkeit als ordnungsgemäß angesehen werden kann?

Die Krankenhausapotheke hat als Kernaufgabe die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung eines oder mehrerer Krankenhäuser mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten. Dazu gehört, dass die Belieferung praktisch „schnell, vollständig und sicher“ organisiert ist, also so, dass die Arzneimittelversorgung im Krankenhaus jederzeit zuverlässig gewährleistet ist.

Zweiter gleichrangiger Aufgabenbereich ist die Information und Beratung über diese Produkte, insbesondere gegenüber Ärzten, Pflegekräften und Patienten. Das umfasst pharmazeutische Fragestellungen zur Anwendung, zu Risiken, zum sicheren Umgang und zur sachgerechten Therapieunterstützung im klinischen Alltag.

Examens-Tipp: Strukturiere deine Antwort zweigeteilt: erst Versorgung sicherstellen (Arzneimittel + apothekenpflichtige Medizinprodukte), dann Information/Beratung (insbesondere Ärzte, Pflegekräfte, Patienten). Wenn du noch punkten willst, erwähne den klinischen Bezug: Beratung ist im Krankenhaus oft direkt in den Behandlungsablauf eingebunden.

Frage 2

Prüferin: Wie ist es rechtlich zu verstehen, wenn Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung für Krankenhausapotheken „entsprechend“ gelten?

„Entsprechend gelten“ bedeutet, dass die genannten Vorschriften sinngemäß auch auf Krankenhausapotheken anzuwenden sind, aber an die Besonderheiten des Krankenhausbetriebs angepasst werden dürfen und müssen.

Der Kern ist: Die Krankenhausapotheke unterliegt den zentralen Anforderungen der ApBetrO (z. B. zur Qualitätssicherung, zu Räumen/Ausstattung/Personal, zur Herstellung/Prüfung, zur Aufbewahrung und Dokumentation), jedoch nicht schematisch wie eine öffentliche Apotheke, sondern so, dass die Regelungsziele (Sicherheit, Ordnungsgemäßheit, Qualität) im Krankenhauskontext erreicht werden. Praktisch können z. B. organisatorische Abläufe, personelle Zuschnitte oder räumliche Anforderungen wegen klinischer Prozesse anders umgesetzt sein, solange der Schutzzweck erfüllt wird.

Examens-Tipp: Merksatz für die Prüfung: „gleiches Schutzziel, andere Umsetzung“. Betone, dass „entsprechend“ keine Freistellung ist, sondern eine sinngemäße Anwendung mit Anpassung an den Krankenhausbetrieb.

Frage 3

Prüferin: Welche Arten von Produkten fallen typischerweise unter den Versorgungsauftrag einer Krankenhausapotheke gegenüber den Krankenhäusern?

Der Versorgungsauftrag umfasst die ordnungsgemäße Versorgung der Krankenhäuser mit Arzneimitteln sowie mit apothekenpflichtigen Medizinprodukten. Damit ist nicht nur die Arzneimittelbelieferung gemeint, sondern ausdrücklich auch die Bereitstellung apothekenpflichtiger Medizinprodukte im Rahmen der Krankenhausversorgung.

Examens-Tipp: Nenne in der Prüfung beide Produktgruppen ausdrücklich. Viele nennen nur Arzneimittel – das zweite Standbein sind die apothekenpflichtigen Medizinprodukte.

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