Prüferin: Unter welchen tatsächlichen Voraussetzungen darf die zuständige Behörde überhaupt Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung einer übertragbaren Krankheit anordnen?
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Schutzmaßnahmen kommen in Betracht, wenn die Behörde in der konkreten Lage Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider feststellt bzw. ermittelt; auch wenn ein Verstorbener diese Eigenschaften aufwies, kann das den Anlass für Maßnahmen bilden. Maßgeblich ist also, dass eine relevante Personengruppe mit Bezug zu einer übertragbaren Krankheit festgestellt wird und die Maßnahmen dem Zweck dienen, die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Darauf aufbauend muss die Behörde Maßnahmen auswählen, die im Einzelfall erforderlich sind und zeitlich begrenzt angeordnet werden (Verhältnismäßigkeit).
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung sauber in drei Schritten: (1) Auslöser/Adressatenkreis (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige, Ausscheider), (2) Zweck: Verhinderung der Weiterverbreitung, (3) Grenzen: erforderlich, zeitlich begrenzt → Stichwort Verhältnismäßigkeit.
Frage 2
Prüferin: Welche rechtliche Grenze gilt für die Behörde, wenn es um medizinische Behandlungsmaßnahmen gegenüber betroffenen Personen geht?
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Eine zentrale Schranke ist, dass die Behörde keine Heilbehandlung gegen den Willen der betroffenen Person anordnen darf. Auch wenn Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung zulässig sein können, endet die Eingriffsbefugnis dort, wo eine Behandlung zwangsweise durchgesetzt werden soll; insoweit ist der Wille der Person zu beachten.
Examens-Tipp: Wenn du das erwähnst, kannst du direkt zeigen, dass du Eingriffe in den Körper von reinen Verhaltenspflichten trennst: Quarantäne/Betretungsverbot kann möglich sein – eine Behandlung gegen den Willen eben nicht.
Frage 3
Prüferin: Welche typischen Verhaltenspflichten kann die Behörde einer Person auferlegen, um Infektionsketten zu unterbrechen?
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Typisch ist, dass die Behörde Personen verpflichten kann, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen. Das ist praktisch die Grundlage für Quarantäne/Isolation (z.B. häusliche Isolation über einen bestimmten Zeitraum), also eine Verpflichtung, den aktuellen Aufenthaltsort nicht zu verlassen bzw. Kontakte zu vermeiden. Daneben kommen je nach Lage weitere anlassbezogene Anordnungen in Betracht, etwa Betretungsverbote für bestimmte Orte oder Veranstaltungsbeschränkungen, sofern sie erforderlich sind, um die Weiterverbreitung zu verhindern.
Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung wirkt es souverän, wenn du nicht nur Beispiele nennst, sondern den Kernsatz bildest: „Nicht verlassen oder nur unter Bedingungen“ → dann erst typische Beispiele wie Quarantäne, Betretungsverbote.
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