Prüfung

Frage 1

Prüferin: Unter welchen organisatorischen Rahmenbedingungen darf eine Apotheke apothekenpflichtige Arzneimittel im Versandhandel überhaupt abgeben?

Zulässig ist der Versandhandel nur, wenn er aus einer öffentlichen Apotheke heraus erfolgt und zwar zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb.

Maßgeblich ist, dass der Versand „aus einer öffentlichen Apotheke zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb und nach den dafür geltenden Vorschriften“ erfolgt, soweit für den Versandhandel keine gesonderten Vorschriften bestehen.

Daraus folgt insbesondere:

  • Es darf kein Versand über externe Versandzentren/Drittunternehmen ohne eigene Apothekenerlaubnis stattfinden.
  • Der Versandhandel ist keine eigenständige, ausgelagerte Struktur, sondern eine Zusatzleistung der öffentlichen Apotheke.
  • Grundsätzlich gelten die Vorschriften des Vor-Ort-Betriebs weiter, ergänzt um besondere Versandvorgaben.

Examens-Tipp: Baue die Antwort in der Prüfung in zwei Sätze auf: erst „nur öffentliche Apotheke + zusätzlich zum üblichen Betrieb“, dann die Konsequenz („keine Auslagerung an Drittunternehmen“). Damit zeigst du, dass du den Regelungszweck (Sicherung des Apothekenstandards) verstanden hast.

Frage 2

Prüferin: Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an die Übergabe der Sendung im Versandhandel, damit die Abgabe als sicher gilt?

Die Auslieferung muss so organisiert sein, dass eine sichere Übergabe gewährleistet ist. Konkret darf die Sendung nur an die zuvor von der bestellenden Person benannten Personen übergeben werden.

Damit ist nicht irgendeine beliebige Übergabe an „irgendwen“ zulässig, sondern nur an einen namentlich benannten Empfänger oder einen von der bestellenden Person klar definierten Personenkreis. Ziel ist es, Fehlzustellungen und damit arzneimittelrechtliche Risiken zu vermeiden.

Examens-Tipp: Achte darauf, „zuvor benannte Personen“ wörtlich bzw. sehr nah am Gesetz zu sagen. Prüfer haken hier gern nach, weil das in der Praxis direkt in Zustellprozesse und Dokumentation übersetzt werden muss.

Frage 3

Prüferin: Welche inhaltliche Patienteninformation muss im Versandhandel zwingend sichergestellt werden, wenn es Probleme mit der Medikation gibt?

Patientinnen und Patienten müssen darauf hingewiesen werden, dass sie bei Problemen mit der Medikation Kontakt mit dem behandelnden Arzt aufnehmen sollen.

Diese Information ist Teil der patientenschützenden Anforderungen im Versandhandel und muss unabhängig davon erfolgen, dass die Abgabe auf Distanz stattfindet.

Examens-Tipp: Wenn du das sagst, kannst du direkt ergänzen, dass Patientenschutz im Versand „uneingeschränkt“ gilt. Das zeigt, dass du den Versand nicht als „abgespeckte“ Versorgung verstehst.

Feedback

Melde Fehler oder Verbesserungsvorschläge zur aktuellen Seite über dieses Formular ❤️. Als Dankeschön verlosen wir nach dem 1. Staatsexamen 3x 50 € unter allen Teilnehmenden 💰. Jedes konstruktive Feedback erhöht deine Gewinnchancen. Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.