Prüferin: Welche personelle Voraussetzung muss in jeder Betriebsstätte erfüllt sein, damit eine Erlaubnis zum Umgang mit Betäubungsmitteln erteilt werden kann?
Note💬 Lösung anzeigen
In jeder Betriebsstätte muss eine Person bestellt sein, die verantwortlich für die Einhaltung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ist (sachkundige Aufsicht/Verantwortlicher). Diese Verantwortlichkeit muss organisatorisch eindeutig zugeordnet sein; insbesondere bei Unternehmen mit mehreren Standorten ist für jede Betriebsstätte eine solche verantwortliche Person vorzusehen. Fehlt diese Bestellung bzw. ist nicht sichergestellt, dass eine verantwortliche Person benannt ist, liegt ein zwingender Versagungsgrund vor und die Behörde muss die Erlaubnis versagen.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst „Person muss bestellt sein“, dann kurz den Zweck („Sicherstellung der Einhaltung der BtM-Vorschriften in jeder Betriebsstätte“). Bei Nachfragen kannst du den Praxisbezug bringen: mehrere Standorte → Verantwortlichkeit darf nicht „ins Leere laufen“.
Frage 2
Prüferin: Welche Anforderungen stellt das Betäubungsmittelrecht an die fachliche Eignung und Einsatzfähigkeit der verantwortlichen Person im laufenden Betrieb?
Note💬 Lösung anzeigen
Die verantwortliche Person muss die erforderliche Sachkenntnis besitzen und sie muss ihre Verpflichtungen ständig erfüllen können, also fortlaufend erreichbar bzw. verfügbar und organisatorisch in der Lage sein, die Einhaltung der BtM-Vorschriften zu überwachen. Fehlt die Sachkunde oder kann die Person die obliegenden Verpflichtungen nicht dauerhaft wahrnehmen (z. B. wegen Überlastung oder fehlender Präsenz/Verfügbarkeit), ist die Erlaubnis zwingend zu versagen.
Examens-Tipp: Merksatz für die Prüfung: „Sachkunde + ständige Erfüllbarkeit“. Wenn du das sauber trennst (Wissen vs. tatsächliche Verfügbarkeit/Organisation), wirkt die Antwort sehr prüfungssicher.
Frage 3
Prüferin: Wann führen Zweifel an der persönlichen Integrität der Beteiligten zwingend dazu, dass die zuständige Behörde die Erlaubnis nicht erteilen darf?
Note💬 Lösung anzeigen
Die Erlaubnis ist zwingend zu versagen, wenn Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen – und zwar nicht nur gegen den Verantwortlichen, sondern auch gegen den Antragsteller und gegebenenfalls dessen gesetzlichen Vertreter. Bereits Zweifel (z. B. aufgrund einschlägiger strafrechtlicher Vorgeschichten, BtM-Verstößen oder auch gravierender wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit) reichen aus, weil die sichere und kontrollierte Abwicklung des BtM-Verkehrs dann nicht gewährleistet ist.
Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung lohnt es sich, ausdrücklich zu sagen, dass schon „Bedenken“ genügen (nicht erst der Nachweis eines Fehlverhaltens) und dass sich die Zuverlässigkeitsprüfung auf mehrere Personen erstreckt.
Feedback
Melde Fehler oder Verbesserungsvorschläge zur aktuellen Seite über dieses Formular ❤️. Als Dankeschön verlosen wir nach dem 1. Staatsexamen 3x 50 € unter allen Teilnehmenden 💰. Jedes konstruktive Feedback erhöht deine Gewinnchancen. Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.
✓ Vielen Dank! Dein Feedback wurde erfolgreich gesendet.