Prüfung

Frage 1

Prüferin: Unter welchen Voraussetzungen kann der Deutsche Bundestag eine besondere bundesweite Gesundheitslage feststellen, die als Grundlage für weitreichende Sondermaßnahmen dient?

Die Feststellung setzt voraus, dass eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in ganz Deutschland besteht. Der Deutsche Bundestag kann diese Lage insbesondere feststellen, wenn

  • die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit nach Deutschland droht, oder
  • eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in Deutschland droht oder bereits stattfindet.

Wesentlich ist also der bundesweite Bezug („in ganz Deutschland“) und die Qualität der Gefahr („bedrohliche übertragbare Krankheit“).

Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung strukturiert: erst die Grundvoraussetzung (ernsthafte Gefahr bundesweit), dann die beiden typischen Auslöser als Alternativen. So zeigst du, dass du Tatbestand und Beispiele sauber trennst.

Frage 2

Prüferin: Welche zeitliche Kontrolle muss der Bundestag nach der Feststellung dieser besonderen Gesundheitslage beachten, damit sie nicht automatisch endet?

Nach der Feststellung muss der Deutsche Bundestag spätestens nach drei Monaten das Fortbestehen erneut beschließen. Unterbleibt dieser erneute Beschluss, gilt die Feststellung als aufgehoben. Unabhängig davon kann der Bundestag die Lage auch jederzeit aufheben, sobald die Voraussetzungen entfallen.

Examens-Tipp: Merke dir die „3‑Monats‑Schranke“ als zentralen Prüfungsanker: Ohne erneuten Fortbestandsbeschluss endet die Lage automatisch—das ist ein wichtiges rechtsstaatliches Kontrollinstrument.

Frage 3

Prüferin: Welche formellen Schritte sind bei Feststellung und Beendigung dieser besonderen Gesundheitslage nach außen zu beachten?

Sowohl die Feststellung als auch die Aufhebung werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Außerdem ist eine Aufhebung jederzeit möglich, sobald die Voraussetzungen wegfallen. Damit wird die Maßnahme öffentlich bekannt gemacht und rechtssicher dokumentiert.

Examens-Tipp: Wenn du nach Formalien gefragt wirst, nenne immer die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt—das ist häufig der Punkt, den Prüfer hören wollen, um die Außenwirkung klar zu verorten.

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