Prüfung

Frage 1

Prüferin: Unter welcher zeitlichen Voraussetzung ist eine Betäubungsmittelverschreibung bei Vorlage in der Apotheke noch abgabefähig, und wann ist die Abgabe ausgeschlossen?

Eine Betäubungsmittelverschreibung ist nur dann abgabefähig, wenn sie bei Vorlage nicht „vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt“ worden ist. Wird die Verschreibung erst vorgelegt, nachdem sie älter als 7 Tage ist, ist sie nach der BtMVV in diesem Punkt ungültig und die Abgabe des Betäubungsmittels ist ausgeschlossen.

Examens-Tipp: In der Prüfung die Antwort knapp am Gesetzeswortlaut ausrichten („vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt“) und direkt die Rechtsfolge nennen: dann ist die Abgabe ausgeschlossen.

Frage 2

Prüferin: Welche Folge hat es für die Abgabefähigkeit, wenn eine Betäubungsmittelverschreibung erkennbar nicht nach den hierfür maßgeblichen Verschreibungsvorschriften ausgestellt wurde?

Ist für den Abgebenden erkennbar, dass die Verschreibung nicht entsprechend den maßgeblichen Vorschriften der BtMVV ausgestellt wurde (z.B. nicht nach den Vorgaben zu zulässiger Ausstellung/Berechtigung oder grundlegenden Formvorgaben), darf die Apotheke das Betäubungsmittel nicht abgeben. Die BtMVV stellt darauf ab, dass die Abgabe nur erfolgen darf, wenn Verschreibung und Ausstellungszeitpunkt den Vorgaben entsprechen; bei erkennbaren Verstößen ist die Abgabe ausgeschlossen.

Examens-Tipp: Wichtig ist der Prüfungsbegriff „erkennbar“: Sag, dass es auf die objektive Erkennbarkeit für die Apotheke ankommt, und nenne dann konsequent die Rechtsfolge (keine Abgabe).

Frage 3

Prüferin: Dürfen Sie als Apotheke Änderungen auf einer fehlerhaften oder unleserlichen Betäubungsmittelverschreibung vornehmen, und welche Voraussetzung muss dafür erfüllt sein?

Ja, der Abgebende ist bei erkennbarem Irrtum oder Unleserlichkeit ausnahmsweise berechtigt, Änderungen vorzunehmen, nach Rücksprache mit der verschreibenden Person (Arzt/Zahnarzt/Tierarzt). Der Kern ist: Korrekturrecht besteht, aber grundsätzlich nur mit vorheriger Rücksprache mit dem Verschreibenden.

Examens-Tipp: Strukturiere: (1) Anlass: Irrtum/Unleserlichkeit, (2) Erlaubnis: Änderung durch den Abgebenden, (3) zwingende Voraussetzung: Rücksprache.

Feedback

Melde Fehler oder Verbesserungsvorschläge zur aktuellen Seite über dieses Formular ❤️. Als Dankeschön verlosen wir nach dem 1. Staatsexamen 3x 50 € unter allen Teilnehmenden 💰. Jedes konstruktive Feedback erhöht deine Gewinnchancen. Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.