Prüferin: Unter welcher zeitlichen Voraussetzung ist eine Betäubungsmittelverschreibung bei Vorlage in der Apotheke noch abgabefähig, und wann ist die Abgabe ausgeschlossen?
Note💬 Lösung anzeigen
Eine Betäubungsmittelverschreibung ist nur dann abgabefähig, wenn sie bei Vorlage nicht „vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt“ worden ist. Wird die Verschreibung erst vorgelegt, nachdem sie älter als 7 Tage ist, ist sie nach der BtMVV in diesem Punkt ungültig und die Abgabe des Betäubungsmittels ist ausgeschlossen.
Examens-Tipp: In der Prüfung die Antwort knapp am Gesetzeswortlaut ausrichten („vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt“) und direkt die Rechtsfolge nennen: dann ist die Abgabe ausgeschlossen.
Frage 2
Prüferin: Welche Folge hat es für die Abgabefähigkeit, wenn eine Betäubungsmittelverschreibung erkennbar nicht nach den hierfür maßgeblichen Verschreibungsvorschriften ausgestellt wurde?
Note💬 Lösung anzeigen
Ist für den Abgebenden erkennbar, dass die Verschreibung nicht entsprechend den maßgeblichen Vorschriften der BtMVV ausgestellt wurde (z.B. nicht nach den Vorgaben zu zulässiger Ausstellung/Berechtigung oder grundlegenden Formvorgaben), darf die Apotheke das Betäubungsmittel nicht abgeben. Die BtMVV stellt darauf ab, dass die Abgabe nur erfolgen darf, wenn Verschreibung und Ausstellungszeitpunkt den Vorgaben entsprechen; bei erkennbaren Verstößen ist die Abgabe ausgeschlossen.
Examens-Tipp: Wichtig ist der Prüfungsbegriff „erkennbar“: Sag, dass es auf die objektive Erkennbarkeit für die Apotheke ankommt, und nenne dann konsequent die Rechtsfolge (keine Abgabe).
Frage 3
Prüferin: Dürfen Sie als Apotheke Änderungen auf einer fehlerhaften oder unleserlichen Betäubungsmittelverschreibung vornehmen, und welche Voraussetzung muss dafür erfüllt sein?
Note💬 Lösung anzeigen
Ja, der Abgebende ist bei erkennbarem Irrtum oder Unleserlichkeit ausnahmsweise berechtigt, Änderungen vorzunehmen, nach Rücksprache mit der verschreibenden Person (Arzt/Zahnarzt/Tierarzt). Der Kern ist: Korrekturrecht besteht, aber grundsätzlich nur mit vorheriger Rücksprache mit dem Verschreibenden.
Examens-Tipp: Strukturiere: (1) Anlass: Irrtum/Unleserlichkeit, (2) Erlaubnis: Änderung durch den Abgebenden, (3) zwingende Voraussetzung: Rücksprache.
Feedback
Melde Fehler oder Verbesserungsvorschläge zur aktuellen Seite über dieses Formular ❤️. Als Dankeschön verlosen wir nach dem 1. Staatsexamen 3x 50 € unter allen Teilnehmenden 💰. Jedes konstruktive Feedback erhöht deine Gewinnchancen. Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.
✓ Vielen Dank! Dein Feedback wurde erfolgreich gesendet.