Prüfung

Frage 1

Prüferin: Wer hat im Krankenhaus die regelmäßige Überprüfung der auf Stationen gelagerten Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte zu veranlassen und durchzuführen, und in welchem Mindestabstand muss diese Kontrolle erfolgen?

Nach § 32 ApBetrO liegt die Verantwortung grundsätzlich beim Leiter der Krankenhausapotheke; die Überprüfung kann auch durch einen von ihm beauftragten Apotheker durchgeführt werden. Die Kontrolle der auf den Stationen und in anderen Teileinheiten gelagerten Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte muss mindestens halbjährlich, also mindestens alle sechs Monate, erfolgen.

Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst „Wer ist verantwortlich?“, dann „Wie oft?“. Den Mindestturnus „mindestens halbjährlich“ solltest du wörtlich nennen, weil Prüfer darauf oft Wert legen.

Frage 2

Prüferin: Auf welche Produktgruppen erstreckt sich die Vorratskontrolle im Krankenhaus bei der turnusmäßigen Überprüfung auf Stationen?

Die turnusmäßige Kontrolle nach § 32 ApBetrO erfasst zwei Gruppen:

  • Arzneimittel (im Sinne der für Krankenhausstationen relevanten Vorräte)
  • apothekenpflichtige Medizinprodukte

Damit geht es nicht nur um klassische Arzneimittelvorräte, sondern ausdrücklich auch um apothekenpflichtige Medizinprodukte, soweit sie auf Stationen/Teileinheiten gelagert werden.

Examens-Tipp: Nenne die zwei Kategorien klar getrennt. Wenn du „apothekenpflichtige Medizinprodukte“ vergisst, wirkt die Antwort schnell unvollständig.

Frage 3

Prüferin: Welche inhaltlichen Prüfpunkte müssen bei der Vorratsüberprüfung auf Stationen mindestens in den Blick genommen werden, damit die Kontrolle fachlich und rechtlich ausreichend ist?

Bei der Überprüfung nach § 32 ApBetrO geht es nicht nur um das „Vorhandensein“, sondern insbesondere um eine qualitäts- und sicherheitsrelevante Prüfung der Vorräte. Dazu gehören vor allem:

  • Lagerungs- und Aufbewahrungsbedingungen
  • Einhaltung pharmazeutischer Regeln bei Lagerung und Kennzeichnung
  • Verfalldaten
  • Beschaffenheit der Präparate

Diese Punkte bilden den Kern dessen, was im Rahmen der Stationskontrolle systematisch zu prüfen ist.

Examens-Tipp: In der Prüfung hilft eine kurze Merkhilfe: „Lagerung – Kennzeichnung – Verfall – Beschaffenheit“. Das zeigt, dass du die Prüfungspunkte sicher und vollständig abrufen kannst.

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