Prüferin: Welche Stelle entscheidet über die Zulassung zu den einzelnen Abschnitten der Pharmazeutischen Prüfung?
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Über die Zulassung zu den einzelnen Abschnitten der Pharmazeutischen Prüfung entscheidet ausschließlich das Landesprüfungsamt. Es prüft die eingereichten Unterlagen und bewilligt oder verweigert die Teilnahme; andere Stellen (z. B. Hochschule) treffen diese Zulassungsentscheidung nicht.
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung knapp mit Zuständigkeit und Aufgabe: „Zulassung = Landesprüfungsamt; prüft Unterlagen und entscheidet.“ Das zeigt, dass du Verwaltungszuständigkeiten sauber trennst.
Frage 2
Prüferin: In welcher Form muss der Antrag auf Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt gestellt werden?
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Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich und im vorgeschriebenen Format einzureichen. Maßgeblich ist, dass der Antrag formgerecht beim Landesprüfungsamt eingeht; formlose oder anders formatierte Einreichungen können zur Verzögerung oder Ablehnung führen.
Examens-Tipp: Nenne in der Prüfung immer zuerst die Formanforderung (schriftlich) und ergänze dann „im vorgeschriebenen Format“ – das klingt juristisch präzise.
Frage 3
Prüferin: Welche Fristen gelten für die Einreichung der Zulassungsunterlagen zum ersten Prüfungsabschnitt?
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Für den ersten Prüfungsabschnitt gelten feste Einreichungsfristen: Die Unterlagen müssen bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni beim Landesprüfungsamt eingegangen sein. Entscheidend ist damit der fristgerechte Zugang der Unterlagen beim Amt.
Examens-Tipp: Achte darauf, „eingegangen“ zu sagen (Zugang beim Amt) und nicht nur „abgeschickt“ – das ist ein typischer Prüfungsfallstrick.
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