Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche Stelle entscheidet über die Zulassung zu den einzelnen Abschnitten der Pharmazeutischen Prüfung?

Über die Zulassung zu den einzelnen Abschnitten der Pharmazeutischen Prüfung entscheidet ausschließlich das Landesprüfungsamt. Es prüft die eingereichten Unterlagen und bewilligt oder verweigert die Teilnahme; andere Stellen (z. B. Hochschule) treffen diese Zulassungsentscheidung nicht.

Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung knapp mit Zuständigkeit und Aufgabe: „Zulassung = Landesprüfungsamt; prüft Unterlagen und entscheidet.“ Das zeigt, dass du Verwaltungszuständigkeiten sauber trennst.

Frage 2

Prüferin: In welcher Form muss der Antrag auf Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt gestellt werden?

Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich und im vorgeschriebenen Format einzureichen. Maßgeblich ist, dass der Antrag formgerecht beim Landesprüfungsamt eingeht; formlose oder anders formatierte Einreichungen können zur Verzögerung oder Ablehnung führen.

Examens-Tipp: Nenne in der Prüfung immer zuerst die Formanforderung (schriftlich) und ergänze dann „im vorgeschriebenen Format“ – das klingt juristisch präzise.

Frage 3

Prüferin: Welche Fristen gelten für die Einreichung der Zulassungsunterlagen zum ersten Prüfungsabschnitt?

Für den ersten Prüfungsabschnitt gelten feste Einreichungsfristen: Die Unterlagen müssen bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni beim Landesprüfungsamt eingegangen sein. Entscheidend ist damit der fristgerechte Zugang der Unterlagen beim Amt.

Examens-Tipp: Achte darauf, „eingegangen“ zu sagen (Zugang beim Amt) und nicht nur „abgeschickt“ – das ist ein typischer Prüfungsfallstrick.

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