Prüfung

Frage 1

Prüferin: Unter welchen Voraussetzungen muss eine bereits erteilte Herstellungserlaubnis nachträglich rückwirkend entzogen werden?

Eine bereits erteilte Herstellungserlaubnis ist zurückzunehmen, wenn erst nachträglich bekannt wird, dass bei der Erteilung schon ein Versagungsgrund vorlag. Maßgeblich sind dabei die Versagungsgründe nach § 14 Abs. 1 AMG.

Der Gedanke dahinter ist: Die Erlaubnis hätte in diesem Fall von Anfang an nicht erteilt werden dürfen; die Rücknahme korrigiert daher eine ursprünglich rechtswidrige Erlaubniserteilung.

Examens-Tipp: Achte in der Prüfung sauber auf die Zeitachse: „lag schon bei Erteilung vor“ → Rücknahme. Formuliere das am besten mit „nachträglich bekannt wird“ und verknüpfe es ausdrücklich mit den Versagungsgründen aus § 14 Abs. 1 AMG.

Frage 2

Prüferin: Wie hat die Behörde zu reagieren, wenn ein Versagungsgrund erst nach Erteilung der Herstellungserlaubnis entsteht?

Tritt ein Versagungsgrund nach § 14 Abs. 1 AMG erst nachträglich (also nach Erteilung) ein, ist die Herstellungserlaubnis zu widerrufen.

Statt des Widerrufs kann die zuständige Behörde auch das Ruhen der Erlaubnis anordnen. Das bedeutet, die Erlaubnis wird vorübergehend ausgesetzt, z.B. bis zur Klärung oder Beseitigung des Problems.

Examens-Tipp: Sag in der Prüfung explizit: „nachträglich eingetreten“ → Widerruf; und nenne als Alternative das „Ruhen der Erlaubnis“. Das zeigt, dass du § 18 AMG nicht nur schematisch, sondern behördlich-praktisch verstanden hast.

Frage 3

Prüferin: Welche Art von Mängeln kann die Behörde typischerweise als Versagungsgrund heranziehen, wenn es um die Herstellungserlaubnis geht?

Als Versagungsgründe kommen die in § 14 Abs. 1 AMG geregelten Voraussetzungen in Betracht. Typische Beispiele sind:

  • fehlende Zuverlässigkeit verantwortlicher Personen
  • fehlende oder ungeeignete Räumlichkeiten
  • unzureichende Fachkenntnisse
  • fehlender Nachweis der sachlichen Ausstattung

Wenn solche Punkte bei Erteilung schon vorlagen, ist die Erlaubnis zurückzunehmen; treten sie erst später ein, ist sie zu widerrufen bzw. es kann das Ruhen angeordnet werden.

Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung reicht oft nicht nur „Versagungsgründe“. Bring 2–3 klassische Beispiele (Zuverlässigkeit, Räume, Fachkenntnisse, Ausstattung) und zeige, dass du sie der Erlaubnisprüfung nach § 14 AMG zuordnen kannst.

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