Prüferin: Welche Personengruppen kann das Gesundheitsamt im Zusammenhang mit einer meldepflichtigen Krankheit einer behördlichen Beobachtung unterwerfen?
Note💬 Lösung anzeigen
Nach § 29 IfSG kann das Gesundheitsamt vier Gruppen einer behördlichen Beobachtung unterwerfen:
Kranke
Krankheitsverdächtige
Ansteckungsverdächtige
Ausscheider
Maßgeblich ist, dass diese Personen in Bezug auf eine meldepflichtige Krankheit als relevant für das Infektionsgeschehen in Betracht kommen; die Anordnung trifft das Gesundheitsamt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Examens-Tipp: Zähle in der Prüfung die vier Gruppen sauber und vollständig auf (krank/krankheitsverdächtig/ansteckungsverdächtig/ausscheider). Wenn du zusätzlich erwähnst, dass die Entscheidung beim Gesundheitsamt liegt und ermessensgeleitet ist, wirkt die Antwort „gesetzesnäher“.
Frage 2
Prüferin: Welche Mitwirkungspflichten hat eine Person, die vom Gesundheitsamt unter Beobachtung gestellt wurde, im Hinblick auf Untersuchungen und behördliche Anordnungen?
Note💬 Lösung anzeigen
Wer nach § 29 IfSG einer behördlichen Beobachtung unterworfen ist, muss insbesondere mitwirken. Das umfasst vor allem:
das Dulden erforderlicher Untersuchungen durch Beauftragte des Gesundheitsamtes
die Pflicht, den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten
Damit ist gemeint, dass notwendige Maßnahmen zur Abklärung bzw. Überwachung des Gesundheitszustands nicht verweigert werden dürfen und behördliche Vorgaben im Rahmen der Beobachtung verbindlich sind.
Examens-Tipp: Strukturiere die Antwort in zwei Kerne: „Duldung von Untersuchungen“ und „Befolgung von Anordnungen“. Das ist oft genau das, was Prüfer hören wollen, bevor es zu Details wie Wohnung/Zutritt geht.
Frage 3
Prüferin: Unter welchen Voraussetzungen muss eine beobachtete Person Beauftragten des Gesundheitsamtes den Zutritt zur Wohnung gewähren und welche Auskünfte sind zu erteilen?
Note💬 Lösung anzeigen
Nach § 29 IfSG ist die betroffene Person verpflichtet, den Beauftragten des Gesundheitsamtes zum Zwecke der Befragung oder der Untersuchung auf Verlangen den Zutritt zur Wohnung zu gestatten. Außerdem muss sie auf Verlangen über alle den Gesundheitszustand betreffenden Umstände Auskunft geben.
Der Zutritt und die Auskunftspflicht sind also funktional an die Befragung/Untersuchung im Rahmen der Beobachtung gebunden.
Examens-Tipp: Achte auf die Zweckbindung im Wortlaut: Zutritt „zum Zwecke der Befragung oder der Untersuchung“. Wenn du das nennst, zeigst du, dass es keine schrankenlose Befugnis ist.
Feedback
Melde Fehler oder Verbesserungsvorschläge zur aktuellen Seite über dieses Formular ❤️. Als Dankeschön verlosen wir nach dem 1. Staatsexamen 3x 50 € unter allen Teilnehmenden 💰. Jedes konstruktive Feedback erhöht deine Gewinnchancen. Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.
✓ Vielen Dank! Dein Feedback wurde erfolgreich gesendet.