Prüferin: Woran machen Sie in der Selbstmedikation fest, ob eine Schlafstörung überhaupt behandlungsbedürftig ist?
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Für die Behandlungsbedürftigkeit ist weniger die „objektiv kurze“ Schlafdauer entscheidend, sondern ob die Person tagsüber beeinträchtigt ist. In der Beratung wird daher gezielt nach Folgen am Tag gefragt, z. B. Konzentrationsmangel, Leistungseinbußen, Gereiztheit/Stimmungsschwankungen oder eingeschränkte Verkehrssicherheit.
Wichtig ist außerdem der Hinweis, dass Schlafbedarf individuell stark variiert und auch Nickerchen zur Gesamtschlafzeit zählen. Eine kurze Schlafdauer allein ohne relevante Tagesbeeinträchtigung ist nicht automatisch behandlungsbedürftig; umgekehrt können schon moderat reduzierte Schlafzeiten bei deutlicher Tagesmüdigkeit relevant sein.
Examens-Tipp: Strukturiere die Antwort in der Prüfung über „Nacht + Tag“: erst Art der nächtlichen Beschwerden, dann als Kernkriterium die Tagesbeeinträchtigung (inkl. Verkehrssicherheit). Damit zeigst du, dass du nicht nur auf „Stundenzahl Schlaf“ fokussierst.
Frage 2
Prüferin: Welche zeitliche Grenze nutzen Sie in der Apotheke, um eine ärztliche Abklärung statt weiterer Selbstmedikation zu empfehlen?
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Eine ärztliche Abklärung ist angezeigt, wenn die Beschwerden länger als 3–4 Wochen bestehen, weil dann eine chronische Insomnie bzw. eine zugrunde liegende Ursache wahrscheinlicher wird und die Selbstmedikation keine differenzialdiagnostische Abklärung leisten kann.
In der Apotheke bedeutet das: Bei Schlafproblemen über diese Dauer wird nicht „einfach weiter“ ein Schlafmittel empfohlen, sondern es wird zu einer ärztlichen Diagnostik geraten (z. B. Abklärung von somatischen/psychischen Ursachen, Schlafstörungen wie Schlafapnoe, Medikamentenursachen).
Examens-Tipp: Merke dir für die Prüfung die klare Zeitmarke „>3–4 Wochen“ und begründe sie: chronischer Verlauf → Ursachenabklärung nötig → Selbstmedikation ist nur kurzfristig gedacht.
Frage 3
Prüferin: Welches Vorgehen empfehlen Sie als erstes, bevor Sie überhaupt ein Arzneimittel gegen Schlafstörungen abgeben?
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Zuerst werden auslösende Faktoren identifiziert und angepasst und es wird konsequent zu Schlafhygiene beraten, da Arzneimittel deren Effekt nur ergänzen.
Wichtige Punkte sind:
Möglichst feste Schlaf- und Aufstehzeiten (auch am Wochenende)
Ruhiges, abgedunkeltes, nicht zu warmes Schlafzimmer
Bett nur zum Schlafen (und Sexualität) nutzen
Abstand zwischen Sport bzw. spätem Essen und Zubettgehen
Nicht lange wach im Bett liegen: bei anhaltender Wachheit aufstehen, ruhig beschäftigen, erst bei Müdigkeit zurück
Nachts nicht auf die Uhr schauen (Grübelspirale)
Abends weniger Bildschirmzeit/helles Licht
Koffein/Stimulanzien eher morgens/mittags, Alkohol nur in Maßen
Entspannungstechniken (z. B. progressive Muskelrelaxation, Atemübungen)
Optional Schlaftagebuch zur Mustererkennung
Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen und keine Warnzeichen/Ausschlusskriterien vorliegen, ist eine gezielte Arzneimittelempfehlung in der Selbstmedikation sinnvoll.
Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung punktest du, wenn du „erst Ursachen + Schlafhygiene, dann Medikament“ als klares Schema formulierst und 3–5 konkrete Schlafhygiene-Punkte nennen kannst.
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