Prüferin: Welche Tätigkeiten dürfen im Rahmen einer Impfung in der Apotheke nicht an anderes Personal übertragen werden?
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Nicht übertragbar (also nicht delegierbar) sind alle Kernhandlungen, die unmittelbar die Patientensicherheit und die rechtliche Wirksamkeit der Maßnahme betreffen:
Aufklärung (Inhalt und Durchführung des Aufklärungsgesprächs)
Anamnese/Eignungsprüfung inklusive Bewertung von Kontraindikationen und aktuellen Beschwerden
Einwilligung (wirksame Einwilligung nach Aufklärung, mit entsprechender Dokumentation)
Die eigentliche Impfung (Applikation des Impfstoffs)
Diese Schritte müssen durch die hierfür qualifizierte Person erfolgen, nämlich den speziell geschulten, impfenden Apotheker bzw. die impfende Apothekerin. Unterstützende Tätigkeiten wie Organisation, Terminmanagement, logistische Vorbereitung oder Teile der Dokumentation können hingegen qualifiziertem pharmazeutischem Personal zugeordnet werden, solange die Verantwortung und Kontrolle beim impfenden Apotheker verbleibt.
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung strukturiert: erst die vier Kernschritte nennen, dann kurz abgrenzen, was als Hilfstätigkeit möglich ist. So zeigst du, dass du Delegation vs. Verantwortung sauber trennst.
Frage 2
Prüferin: Welche Impfungen dürfen aktuell in der öffentlichen Apotheke durchgeführt werden und für welche Altersgruppen gelten dabei Grenzen?
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In der Apotheke sind derzeit vor allem zwei Impfungen vorgesehen:
Influenzaimpfung: in der Regel ab 18 Jahren
SARS-CoV-2-Impfung: ab 12 Jahren
Die Durchführung erfolgt jeweils im Einklang mit den aktuellen Fachinformationen der Impfstoffe und den ständigen Impfempfehlungen. In der Praxis bedeutet das: vor Terminvergabe bzw. spätestens vor der Impfung prüfen, ob Alter und Indikation passen und ob es aktuelle Einschränkungen/Anpassungen in den Empfehlungen gibt.
Examens-Tipp: Nenne neben den Altersgrenzen immer auch, dass Fachinformation und Empfehlungen maßgeblich sind – das wirkt praxisnah und zeigt, dass du „aktualitätsbewusst“ arbeitest.
Frage 3
Prüferin: Welche organisatorischen Anforderungen müssen Apotheken erfüllen, bevor sie Impfungen anbieten dürfen?
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Vor Aufnahme des Impfangebots müssen organisatorisch und rechtlich mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
Qualifizierung des impfenden Apothekers nach gesetzlicher Vorgabe (ärztlich zertifizierte Schulung, praktische Übung, Erste-Hilfe-Kompetenz)
Geeignete Räume mit Privatsphäre sowie einem Warte- und Beobachtungsbereich
Ausstattung inklusive erforderlicher Materialien und Notfallausrüstung
Einbindung in das Qualitätsmanagement: der gesamte Prozess muss in SOPs abgebildet sein (von Aufklärung bis Abfallentsorgung)
Anzeige bei der Behörde (die Durchführung muss angezeigt werden)
Vorhalten einer spezifischen Betriebshaftpflicht, die das Impfen abdeckt
Zentral ist dabei immer: Verantwortung und Haftung liegen beim impfenden Apotheker; die Abläufe müssen so gestaltet sein, dass die Patientensicherheit jederzeit gewährleistet ist.
Examens-Tipp: Wenn du unsicher bist, arbeite dich in der Antwort entlang der Stichworte „Qualifikation – Raum – Ausrüstung – SOP/QM – Anzeige – Haftpflicht“ vor. Das ist ein guter Merker.
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