Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche Schritte umfasst in der Apotheke eine systematische Beurteilung von Risiken am Arbeitsplatz, bevor konkrete Schutzmaßnahmen festgelegt werden?

Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung: Es werden alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten strukturiert erfasst und bewertet, bevor Maßnahmen ausgewählt werden.

Wesentliche Schritte sind:

  • Tätigkeiten/Arbeitsbereiche festlegen (z. B. Rezeptur, Labor, Abgabe, Reinigungsbereich, Messdienstleistungen wie Blutzucker)
  • Gefährdungen identifizieren: z. B. chemische Risiken (Arzneistoffe, Reinigungsmittel), biologische Risiken (Kontakt zu Blut/Sekreten), Brand-/Explosionsgefahren (entzündliche Flüssigkeiten, Elektrogeräte), ergonomische Belastungen (langes Stehen, repetitive Tätigkeiten), psychische Belastungen (Zeitdruck, Konflikte), Stolper-/Sturzrisiken
  • Risiken beurteilen (Wie wahrscheinlich? Wie schwerwiegend?) und priorisieren
  • Geeignete Maßnahmen ableiten (später nach STOP-Prinzip) und Zuständigkeiten/Fristen festlegen
  • Ergebnisse und Maßnahmen dokumentieren
  • Wirksamkeit regelmäßig überprüfen und bei Änderungen im Ablauf (neue Geräte, neue Verfahren, Umbauten) die Beurteilung aktualisieren

Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst „Was ist es?“ (Pflicht-Basis), dann „Wie läuft es ab?“ (Identifizieren–Bewerten–Maßnahmen–Dokumentation–Wirksamkeitskontrolle) und nenne 2–3 typische Apothekenbeispiele (Rezeptur, Messplatz, Reinigungschemie).

Frage 2

Prüferin: Nach welchem Grundsatz wird in der Apotheke die Reihenfolge von Schutzmaßnahmen festgelegt, wenn ein Risiko nicht sofort vollständig beseitigt werden kann?

Die Auswahl erfolgt nach dem STOP-Prinzip, das eine verbindliche Rangfolge vorgibt. Ziel ist, Risiken möglichst an der Quelle zu beherrschen, bevor auf persönliche Schutzmaßnahmen zurückgegriffen wird.

  • S – Substitution: Gefährliche Stoffe/Verfahren durch weniger gefährliche Alternativen ersetzen (z. B. weniger gefährliche Reinigungsmittel)
  • T – Technische Maßnahmen: Abschirmung/Absaugung/Sicherheitswerkbank, Spritzschutz, geeignete Geräte
  • O – Organisatorische Maßnahmen: Arbeitsabläufe anpassen, Zuständigkeiten regeln, Zugang beschränken, Schulungen/Unterweisungen
  • P – Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Handschuhe, Schutzbrille, Kittel etc.

Wichtig ist: PSA ist die letzte Barriere und kommt dann zum Einsatz, wenn Substitution sowie technische/organisatorische Maßnahmen das Risiko nicht ausreichend reduzieren.

Examens-Tipp: Merke dir die Prüfungsformulierung: „PSA ist nicht die erste, sondern die letzte Maßnahme“. Wenn du ein Beispiel ergänzen willst: Zytostatika → erst Sicherheitswerkbank (T) statt nur Handschuhe (P).

Frage 3

Prüferin: Wann müssen Unterweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Apotheke stattfinden?

Unterweisungen sind verpflichtend und müssen

  • mindestens jährlich erfolgen und
  • anlassbezogen zusätzlich stattfinden, z. B. bei neuen Geräten, neuen Arbeitsverfahren, veränderten Abläufen oder nach relevanten Vorkommnissen.

Außerdem müssen Unterweisungen dokumentiert werden (Nachweis der Durchführung und Inhalte).

Examens-Tipp: Sag in der Prüfung immer auch „jährlich und anlassbezogen – mit Dokumentation“. Das sind die drei Punkte, die Prüfer häufig hören wollen.

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