Prüferin: Welche Schritte umfasst in der Apotheke eine systematische Beurteilung von Risiken am Arbeitsplatz, bevor konkrete Schutzmaßnahmen festgelegt werden?
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Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung: Es werden alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten strukturiert erfasst und bewertet, bevor Maßnahmen ausgewählt werden.
Wesentliche Schritte sind:
Tätigkeiten/Arbeitsbereiche festlegen (z. B. Rezeptur, Labor, Abgabe, Reinigungsbereich, Messdienstleistungen wie Blutzucker)
Gefährdungen identifizieren: z. B. chemische Risiken (Arzneistoffe, Reinigungsmittel), biologische Risiken (Kontakt zu Blut/Sekreten), Brand-/Explosionsgefahren (entzündliche Flüssigkeiten, Elektrogeräte), ergonomische Belastungen (langes Stehen, repetitive Tätigkeiten), psychische Belastungen (Zeitdruck, Konflikte), Stolper-/Sturzrisiken
Risiken beurteilen (Wie wahrscheinlich? Wie schwerwiegend?) und priorisieren
Geeignete Maßnahmen ableiten (später nach STOP-Prinzip) und Zuständigkeiten/Fristen festlegen
Ergebnisse und Maßnahmen dokumentieren
Wirksamkeit regelmäßig überprüfen und bei Änderungen im Ablauf (neue Geräte, neue Verfahren, Umbauten) die Beurteilung aktualisieren
Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst „Was ist es?“ (Pflicht-Basis), dann „Wie läuft es ab?“ (Identifizieren–Bewerten–Maßnahmen–Dokumentation–Wirksamkeitskontrolle) und nenne 2–3 typische Apothekenbeispiele (Rezeptur, Messplatz, Reinigungschemie).
Frage 2
Prüferin: Nach welchem Grundsatz wird in der Apotheke die Reihenfolge von Schutzmaßnahmen festgelegt, wenn ein Risiko nicht sofort vollständig beseitigt werden kann?
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Die Auswahl erfolgt nach dem STOP-Prinzip, das eine verbindliche Rangfolge vorgibt. Ziel ist, Risiken möglichst an der Quelle zu beherrschen, bevor auf persönliche Schutzmaßnahmen zurückgegriffen wird.
S – Substitution: Gefährliche Stoffe/Verfahren durch weniger gefährliche Alternativen ersetzen (z. B. weniger gefährliche Reinigungsmittel)
T – Technische Maßnahmen: Abschirmung/Absaugung/Sicherheitswerkbank, Spritzschutz, geeignete Geräte
P – Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Handschuhe, Schutzbrille, Kittel etc.
Wichtig ist: PSA ist die letzte Barriere und kommt dann zum Einsatz, wenn Substitution sowie technische/organisatorische Maßnahmen das Risiko nicht ausreichend reduzieren.
Examens-Tipp: Merke dir die Prüfungsformulierung: „PSA ist nicht die erste, sondern die letzte Maßnahme“. Wenn du ein Beispiel ergänzen willst: Zytostatika → erst Sicherheitswerkbank (T) statt nur Handschuhe (P).
Frage 3
Prüferin: Wann müssen Unterweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Apotheke stattfinden?
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Unterweisungen sind verpflichtend und müssen
mindestens jährlich erfolgen und
anlassbezogen zusätzlich stattfinden, z. B. bei neuen Geräten, neuen Arbeitsverfahren, veränderten Abläufen oder nach relevanten Vorkommnissen.
Außerdem müssen Unterweisungen dokumentiert werden (Nachweis der Durchführung und Inhalte).
Examens-Tipp: Sag in der Prüfung immer auch „jährlich und anlassbezogen – mit Dokumentation“. Das sind die drei Punkte, die Prüfer häufig hören wollen.
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