Prüferin: Wie würden Sie in der Offizin den Unterschied zwischen Gesundheitsförderung und Prävention erklären?
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Gesundheitsförderung und Prävention überschneiden sich im Apothekenalltag, lassen sich aber gut über das Ziel abgrenzen:
Gesundheitsförderung bedeutet, Patientinnen und Patienten zu befähigen, ihre Gesundheit aktiv zu stärken. Im Mittelpunkt stehen Ressourcen, Fähigkeiten und Gesundheitskompetenz (z.B. Motivation zu Bewegung, Stressbewältigung, Schlafhygiene, verständliche Information und Unterstützung bei Verhaltensänderungen).
Prävention zielt konkreter darauf ab, Krankheiten zu verhindern, früh zu erkennen oder Folgen zu begrenzen. Das kann z.B. Impfberatung, orientierende Messungen (Blutdruck) oder die Begleitung chronisch Erkrankter zur Vermeidung von Komplikationen umfassen.
In der Apotheke heißt das praktisch: Gesundheitsförderung ist häufig breiter und alltagsbezogen, Prävention ist stärker an Krankheitsrisiken, Früherkennung oder Krankheitsfolgen orientiert – beides erfolgt aber als Beratung und Begleitung und nicht als ärztliche Diagnostik.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert über das „Ziel“: Gesundheitsförderung = Ressourcen/Kompetenz stärken, Prävention = Krankheit verhindern/früh erkennen/Folgen begrenzen. Danach ein apothekennahes Beispiel nennen.
Frage 2
Prüferin: Wie ordnen Sie eine Blutdruckmessung in der Apotheke in die Präventionsstufen ein?
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Eine Blutdruckmessung in der Apotheke ist typischerweise Sekundärprävention. Sie dient der Früherkennung bzw. dem frühzeitigen Hinweis auf ein mögliches Risiko (z.B. Hypertonie) und soll dazu beitragen, eine Progression und Folgeschäden durch rechtzeitige ärztliche Abklärung zu verhindern.
Wichtig ist die Einordnung als orientierende Messung:
Aufklärung über Zweck und Aussagekraft (Momentaufnahme, keine Diagnose)
laienverständliche Erklärung der Werte
bei auffälligen oder grenzwertigen Ergebnissen: klare Empfehlung zur ärztlichen Abklärung
standardisiertes Vorgehen und Dokumentation im Rahmen des QMS
Examens-Tipp: Sag in der Prüfung explizit „Sekundärprävention“ und ergänze direkt den Zusatz „orientierend, keine Diagnose“ – damit zeigst du rechtliche Sicherheit.
Frage 3
Prüferin: Welches typische Beispiel aus der Offizin würden Sie der Tertiärprävention zuordnen?
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Ein typisches Offizin-Beispiel für Tertiärprävention ist die strukturierte Begleitung chronisch Erkrankter, um Folgeschäden und Komplikationen zu vermeiden und die Lebensqualität zu stabilisieren.
Konkretes Beispiel: Bei Diabetes kann die Apotheke durch Schulung und Beratung unterstützen, etwa
Förderung der Adhärenz (Einnahme-/Anwendungspläne, Hilfsmittel)
korrekte Anwendung von Arzneimitteln/Devices
Erkennen arzneimittelbezogener Probleme und rechtzeitige Weiterleitung bei Warnzeichen
Ziel ist nicht die Therapieänderung, sondern die sichere Anwendung und das Vermeiden von Spätfolgen durch gute Alltagsumsetzung.
Examens-Tipp: Bei Tertiärprävention immer das Paar nennen: „bestehende Erkrankung“ + „Folgeschäden/Komplikationen verhindern“. Ein konkretes chronisches Beispiel (Diabetes, Hypertonie, Asthma) macht die Antwort rund.
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