Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche Punkte würden Sie in der Apotheke gezielt erfragen, bevor Sie bei Verdacht auf Mundsoor ein Mittel empfehlen?

Vor einer Empfehlung in der Selbstmedikation sollte strukturiert abgeklärt werden, ob es sich um einen eindeutig unkomplizierten Mundsoor handelt und ob Ausschlusskriterien vorliegen.

Wichtige Fragen der pharmazeutischen Anamnese sind:

  • Art, Dauer, Verlauf: Wie sehen die Beschwerden aus (abwischbare Beläge, Rötung, Brennen, pelziges Gefühl)? Seit wann besteht es? Gab es das schon einmal?
  • Schweregrad: Schmerzen? Schluckbeschwerden? Einschränkung beim Essen/Trinken?
  • Begleitsymptome: Fieber, allgemeines Krankheitsgefühl, Hinweise auf Befall außerhalb der Mundhöhle?
  • Risikofaktoren/Vorerkrankungen: Diabetes, starke Mundtrockenheit, Prothesen/Zahnspangen, kürzliche Antibiotika-Therapie, Immunsuppression (z. B. Alter, Chemotherapie, HIV).
  • Alter sowie Schwangerschaft/Stillzeit: beeinflusst die Wirkstoffwahl.
  • Medikation: v. a. Inhalationsglukokortikoide (und ob danach Mundspülung erfolgt), Anticholinergika (Xerostomie), Immunsuppressiva; bei Azolen zusätzlich Interaktionscheck.

Ergebnis der Anamnese ist entweder eine geeignete lokale Therapieempfehlung mit Beratung – oder die Weiterleitung an den Arzt, wenn Risikokonstellationen oder schwere Verläufe vorliegen.

Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung nach dem Schema: 1) Symptom-/Verlaufscheck, 2) Red Flags/Schweregrad, 3) Risikofaktoren, 4) Medikation/Interaktionen. Damit zeigst du sofort, dass du Selbstmedikation vs. Arztabklärung sauber trennst.

Frage 2

Prüferin: Wie beraten Sie die Anwendung eines lokal wirksamen Antimykotikums bei Mundsoor, damit die Therapie sicher wirksam ist?

Entscheidend ist, dass das Antimykotikum lokal ausreichend lange an der Schleimhaut verbleibt und lang genug angewendet wird.

Beratungsinhalte zur Anwendung:

  • Präparat (z. B. Suspension/Gel/Lutschtablette) im Mund 1–2 Minuten verteilen bzw. einwirken lassen und nicht sofort herunterschlucken/ausspucken.
  • Anwendung typischerweise 4× täglich (oft nach Mahlzeiten bzw. nach dem Zähneputzen).
  • Therapiedauer 7–14 Tage; unbedingt mindestens 2 Tage über die komplette Beschwerdefreiheit hinaus fortführen, um Rückfälle zu vermeiden.
  • Erwartung managen: Besserung meist innerhalb weniger Tage; bei fehlender Besserung trotz korrekter Anwendung zeitnah ärztlich abklären.

Begleitend sollte immer auf Mund-/Zahnhygiene (inkl. Zungenreinigung) und ggf. Prothesenhygiene hingewiesen werden, da das die Rückfallgefahr deutlich beeinflusst.

Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung punkten klare Zeitangaben: „4× täglich“, „1–2 Minuten im Mund“, „7–14 Tage“ und „2 Tage über Beschwerdefreiheit hinaus“. Das sind die typischen Beratungsanker.

Frage 3

Prüferin: Wodurch unterscheidet sich ein lokal eingesetztes Polyen in der Beratungspraxis von einem lokal eingesetzten Azol bei Mundsoor?

Der zentrale praktische Unterschied ist die systemische Relevanz: Polyene wie Nystatin wirken praktisch nur lokal, während Azole wie Miconazol bei lokaler Anwendung teilweise resorbiert werden und dadurch mehr Interaktions- und Vorsichtsaspekte haben.

Polyen (z. B. Nystatin):

  • Wirkt über Bindung an Ergosterol und Membranschädigung.
  • Keine relevante systemische Aufnahme → praktisch keine relevanten Wechselwirkungen.
  • In der Regel gut geeignet auch für Säuglinge, sowie in Schwangerschaft/Stillzeit (je nach Zubereitung/Dosierung).

Azol (z. B. Miconazol):

  • Hemmt Ergosterolsynthese.
  • Teilweise resorbiert → CYP-Hemmung möglich, daher relevante Wechselwirkungen (z. B. mit oralen Antikoagulanzien, Statinen, bestimmten Psychopharmaka/Antikonvulsiva).
  • In Schwangerschaft/Stillzeit und bei Multimedikation eher vorsichtig: Medikationscheck und ggf. ärztliche Rücksprache.

In der Apotheke führt das dazu, dass bei Azolen vor Abgabe besonders konsequent ein Medikations- und Interaktionscheck erfolgen muss.

Examens-Tipp: Mach den Unterschied nicht nur pharmakologisch, sondern apothekenpraktisch: „Nystatin = lokal, kaum Interaktionen“ vs. „Miconazol = Interaktionscheck wegen CYP“. Das ist genau die Prüferlogik.

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