Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche Punkte erheben Sie in der Apotheke, um bei gedrückter Stimmung einschätzen zu können, ob Selbstmedikation überhaupt infrage kommt?

In der pharmazeutischen Anamnese geht es darum, die Situation strukturiert zu erfassen und v. a. zwischen einer leichten, vorübergehenden Verstimmung (Self-Care möglich) und einer behandlungsbedürftigen Depression (ärztliche Abklärung nötig) zu unterscheiden.

Wichtige Anamnesepunkte sind:

  • Art, Dauer und Verlauf: seit wann bestehen die Beschwerden, wie stark sind sie, gibt es tageszeitliche Schwankungen?
  • Ausmaß der Beeinträchtigung: Funktioniert der Alltag noch (Arbeit/Studium, Haushalt, soziale Kontakte) oder ist die Funktionsfähigkeit deutlich eingeschränkt?
  • Begleitsymptome: Schlafstörungen, Appetitveränderungen, Ängstlichkeit, Konzentrations-/Gedächtnisprobleme, körperliche Beschwerden
  • Warnzeichen: Hinweise auf Suizidgedanken, Selbstverletzung oder psychotische Symptome (z. B. Wahn, Halluzinationen)
  • Vorerkrankungen: z. B. Schilddrüsenerkrankungen, andere psychische Erkrankungen, Verdacht auf bipolare Störung
  • Lebensphase: Alter (Kinder/Jugendliche), Schwangerschaft/Stillzeit, ggf. Zyklus/Wechseljahre
  • Aktuelle Medikation: insbesondere Antidepressiva, Triptane/Migränemittel, hormonelle Kontrazeptiva und weitere Arzneimittel wegen möglicher Interaktionen
  • Bisherige Maßnahmen: was wurde schon probiert (Tagesstruktur, Sport, pflanzliche Mittel), was hat geholfen/nicht geholfen?

Wenn Warnzeichen, deutliche Funktionseinschränkung, lange Dauer oder Risikokonstellationen vorliegen, ist die Grenze der Selbstmedikation überschritten und es sollte zur ärztlichen Abklärung geraten werden.

Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung am besten in der Reihenfolge: 1) Symptomdauer/-stärke, 2) Funktionsniveau, 3) Warnzeichen (Suizidalität/Psychose), 4) Medikation/Interaktionen. Damit zeigst du sofort, dass du die Grenzen der Selbstmedikation sicher erkennst.

Frage 2

Prüferin: Wie beraten Sie zur zeitlichen Erwartung der Wirkung, wenn jemand ein pflanzliches Mittel zur Stimmungsaufhellung verlangt?

Bei pflanzlichen Mitteln zur Stimmungsaufhellung ist vor allem wichtig, realistische Erwartungen an den Wirkbeginn zu vermitteln.

Für Johanniskraut gilt:

  • Der stimmungsaufhellende Effekt tritt nicht sofort ein, sondern typischerweise erst nach kontinuierlicher Einnahme über 2–4 Wochen.
  • Deshalb sollte die Einnahme täglich und konsequent erfolgen; eine „Bedarfsanwendung“ ist nicht sinnvoll.

Bei sedierenden Pflanzenpräparaten (z. B. Baldrian(-Kombinationen)) ist zu unterscheiden:

  • Diese verbessern eher Unruhe/Schlaf, nicht depressive Kernsymptome.
  • Der Wirkeintritt ist meist nach 1–2 Wochen regelmäßiger Anwendung zu erwarten.

Wichtig ist außerdem: Wenn nach spätestens 2–4 Wochen keine Besserung eintritt oder sich die Situation verschlechtert, sollte eine ärztliche Abklärung erfolgen.

Examens-Tipp: Mach in der Prüfung klar den Unterschied zwischen „stimmungsaufhellend“ (Johanniskraut, verzögert) und „beruhigend/schlaffördernd“ (Baldrian & Co., eher Begleitsymptome). Dieser Vergleich bringt oft Zusatzpunkte.

Frage 3

Prüferin: Worauf achten Sie bei der Auswahl eines Johanniskraut-Produktes in der Selbstmedikation, damit die Wirksamkeit überhaupt beurteilt werden kann?

Entscheidend ist, dass ein standardisierter Johanniskraut-Extrakt als Arzneimittel gewählt wird.

Begründung und praktische Konsequenzen:

  • Nur bei standardisierten Arzneimitteln ist die Qualität (Extraktstandardisierung, Vergleichbarkeit) so, dass eine Wirksamkeit plausibel erwartet und die Dosierung sinnvoll empfohlen werden kann.
  • Nahrungsergänzungsmittel sind in ihrer Zusammensetzung/Qualität deutlich variabler; dadurch sind Wirksamkeit und Vergleichbarkeit schlechter beurteilbar.
  • Typische Tagesdosierung liegt häufig bei 600–900 mg Standardextrakt/Tag (je nach Präparat).

Zusätzlich sollte schon bei der Produktauswahl die Begleitmedikation geprüft werden, weil Johanniskraut ein hohes Interaktionspotenzial hat.

Examens-Tipp: Sag ausdrücklich „standardisiertes Arzneimittel, kein Nahrungsergänzungsmittel“ – das ist ein klassischer Prüfungsanker bei Johanniskraut.

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