Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche Angaben sollten Sie bei der Annahme einer arzneimittelbezogenen Informationsanfrage in der Apotheke grundsätzlich dokumentieren, damit die Anfrage später nachvollziehbar bearbeitet werden kann?

Für die Nachvollziehbarkeit und eine strukturierte Bearbeitung sollten bei jeder Anfrage zunächst die Rahmendaten erfasst und dokumentiert werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Eingangsdatum der Anfrage
  • Kontaktdaten des Anfragenden und ggf. Berufsgruppe (z. B. Patient, Arztpraxis)
  • Art der Anfrageannahme (telefonisch, persönlich, schriftlich)
  • Konkrete Fragestellung in möglichst klarer, wörtlich nachvollziehbarer Form
  • Hintergrund/Anlass und Ziel der Frage (warum wird die Info gebraucht?)
  • Dringlichkeit (bis wann wird die Antwort benötigt?)
  • gewünschte Art und Umfang der Rückmeldung (z. B. kurze mündliche Auskunft vs. schriftlicher Bericht)

Diese Basisdaten sind wichtig, weil sie die Recherche steuern (z. B. Tiefe, Quellenwahl) und später belegen, was genau gefragt und beantwortet wurde.

Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung strukturiert: erst die „Formaldaten“ (Datum, Kontakt, Kanal), dann „Inhalt“ (Fragestellung, Hintergrund, Dringlichkeit, gewünschte Rückmeldung). Das zeigt sofort, dass du einen Prozess im Kopf hast.

Frage 2

Prüferin: Welche zusätzlichen Informationen sollten Sie erheben, wenn eine Informationsanfrage konkret patientenbezogen ist?

Bei patientenbezogenen Anfragen müssen neben der Fragestellung zusätzliche klinisch relevante Kontextdaten erhoben werden, damit die Information auf den konkreten Fall übertragbar und sicher ist. Typischerweise gehören dazu:

  • Alter und Körpergewicht
  • Begleiterkrankungen und relevante Vorerkrankungen
  • Allergien/Unverträglichkeiten
  • aktuelle und vorausgegangene Medikation, inklusive Selbstmedikation und Nahrungsergänzungsmittel
  • Schwangerschaft/Stillzeit
  • besondere Lebensumstände (z. B. berufliche Exposition, eingeschränkte Adhärenz, Organfunktionsstörungen, soweit bekannt)

Erst damit lassen sich z. B. Risiken wie Interaktionen, Kontraindikationen oder Dosierungsprobleme zuverlässig erkennen und die Antwort passend formulieren.

Examens-Tipp: Wenn du stockst: Denk an das AMTS-Schema „Patient – Erkrankungen – Medikamente – Besonderheiten“. In der Prüfung ist es gut, Selbstmedikation/NEM ausdrücklich zu nennen.

Frage 3

Prüferin: Woran entscheiden Sie in der Apotheke, ob Sie eine Informationsanfrage selbst beantworten oder weiterleiten sollten?

Die Entscheidung hängt vor allem von Komplexität, Risikopotenzial und den verfügbaren Ressourcen ab. In der Apotheke erfolgt eine Ersteinschätzung:

  • Ist die Frage mit eigenen Standardquellen und vorhandener Expertise zuverlässig zu klären (z. B. einfache Lagerungsfrage, übliche Interaktion über AMTS-Module)?
  • Handelt es sich um einen komplexen Fall (z. B. seltene Fragestellung, widersprüchliche Datenlage, sehr spezifische klinische Situation), bei dem eine spezialisierte Informationsstelle sinnvoll ist?
  • Wie dringlich ist die Anfrage und können die nötigen Quellen in der Zeit geprüft werden?

Wenn weitergeleitet wird, sollte dokumentiert werden:

  • ob bereits Vorrecherchen erfolgt sind (inkl. Quellen und Ergebnisse)
  • ob und an welche Stellen die Anfrage bereits gerichtet wurde
  • dass der empfangende Kollege die gleiche Datengrundlage erhält, um Doppelarbeit zu vermeiden und die Bearbeitung zu beschleunigen.

Examens-Tipp: In der Prüfung kannst du punkten, wenn du sagst: Weiterleitung heißt nicht „abgeben“, sondern sauber übergeben – inklusive Vorrecherche und dokumentierter Ausgangslage.

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