Prüferin: Wie gehen Sie in der Apotheke vor, um zu Beginn eines Beratungsgesprächs den Informationsbedarf strukturiert zu klären?
Note💬 Lösung anzeigen
Zu Beginn sollte der Informationsbedarf gezielt und strukturiert geklärt werden, damit die Antwort später sowohl fachlich korrekt als auch zur Person passend ist.
Zuerst wird erhoben, wer die Anfrage stellt (Patient:in, Angehörige, Ärzt:in, Pflegekraft), weil sich daran Tiefe, Sprache und Detailgrad orientieren.
Dann wird das Anliegen präzisiert: Was genau soll beantwortet werden (z.B. Anwendung, Dosierung, Wechselwirkung, Handhabung)?
Anschließend wird das Vorwissen bzw. der Kontext erfragt: Welche Informationen liegen schon vor, welche Erwartungen bestehen (eher laienverständlich oder evidenzbasiert mit Quellen)?
Schließlich wird die Dringlichkeit eingeschätzt: Wird die Information sofort für eine aktuelle Einnahme benötigt oder reicht eine Rückmeldung später nach Recherche?
Bei patientenbezogenen Fragestellungen wird außerdem früh geprüft, welche zusätzlichen Patientendaten für eine sichere Aussage erforderlich sind (z.B. Alter, Begleiterkrankungen, Begleitmedikation, Allergien), aber immer nach dem Datenschutzprinzip: nur so viel wie nötig.
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung mit einer klaren Mini-Struktur: „Wer fragt? Worum geht’s genau? Welches Vorwissen/Ziel? Wie dringend?“ – damit zeigst du sofort, dass du Beratung als Prozess verstehst.
Frage 2
Prüferin: Welche patientenbezogenen Angaben sind in der Apotheke typischerweise notwendig, um eine sichere Empfehlung zur Anwendung oder Dosierung geben zu können?
Note💬 Lösung anzeigen
Für eine sichere patientenorientierte Empfehlung werden – je nach Fragestellung – typische Basisinformationen erhoben.
Alter, Geschlecht, Gewicht (v.a. relevant bei Dosierungsfragen, Pädiatrie, Unter-/Übergewicht)
Begleitmedikation inkl. Selbstmedikation und ggf. pflanzliche Produkte (Interaktionen, Doppelverordnungen)
Besondere Umstände wie Schwangerschaft/Stillzeit, Dialyse, relevante Lebensgewohnheiten
Wichtig ist die Abwägung: Es werden nur die Daten erfragt, die wirklich nötig sind, um Risiken (z.B. Kontraindikationen/Interaktionen) zu beurteilen und eine sichere Anwendung zu ermöglichen.
Examens-Tipp: Sag ruhig dazu, dass du die Datenerhebung „fragebezogen“ machst: Bei einer reinen Handhabungsfrage brauchst du meist weniger Infos als bei einer Interaktions- oder Dosierungsfrage.
Frage 3
Prüferin: Welche Tätigkeiten in einer komplexen arzneimittelbezogenen Anfrage dürfen nicht ohne Einbindung einer approbierten Person abgeschlossen werden?
Note💬 Lösung anzeigen
Bei komplexen arzneimittelbezogenen Anfragen liegt die Verantwortung für die fachliche Endbewertung und die Freigabe der Antwort bei der approbierten Apothekerin bzw. dem approbierten Apotheker.
Das betrifft insbesondere:
Bewertung wissenschaftlicher Literatur und Ableitung einer Empfehlung aus Evidenz
Finale Einschätzung arzneimittelbezogener Probleme (z.B. klinisch relevante Interaktionen, Kontraindikationen, Therapieprobleme)
Freigabe der finalen Antwort nach inhaltlicher Plausibilitätsprüfung
Pharmazeutische Mitarbeitende können innerhalb schriftlich festgelegter Befugnisse informieren; bei höherer Komplexität besteht die Pflicht, die approbierte Person einzubeziehen. So wird die Arzneimitteltherapiesicherheit abgesichert.
Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung punktest du, wenn du das Teamprinzip erwähnst: Delegation ja – aber Verantwortung und „finaler Stempel“ bleiben bei der approbierten Person.
Feedback
Melde Fehler oder Verbesserungsvorschläge zur aktuellen Seite über dieses Formular ❤️. Als Dankeschön verlosen wir nach dem 1. Staatsexamen 3x 50 € unter allen Teilnehmenden 💰. Jedes konstruktive Feedback erhöht deine Gewinnchancen. Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.
✓ Vielen Dank! Dein Feedback wurde erfolgreich gesendet.