Prüferin: Welche Informationen erheben Sie in der Apotheke gezielt, bevor Sie bei Fieber ein Arzneimittel zur Selbstmedikation empfehlen?
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Vor einer Empfehlung steht eine strukturierte pharmazeutische Anamnese mit dem Ziel zu klären, ob Selbstmedikation sicher ist oder ob eine ärztliche Abklärung erforderlich wird. Wesentliche Punkte sind:
Art und Beginn: Seit wann besteht das Fieber, plötzlicher oder schleichender Beginn?
Messung: Wie und wo wurde gemessen (z. B. rektal/oral/axillär), wie zuverlässig ist die Angabe?
Höhe und Verlauf: Maximale Temperatur, Schwankungen, anhaltend oder intermittierend.
Dauer: Wie viele Stunden/Tage besteht es bereits?
Begleitsymptome: z. B. starke Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit, Atemnot, Hautausschlag, Bewusstseinsstörungen, Krampfanfälle, Erbrechen/Durchfall (u. a. Dehydratationsrisiko).
Alter: Säuglinge/Kleinkinder und ältere Menschen sind Risikogruppen mit niedrigerer Schwelle zur Abklärung.
Schwangerschaft/Stillzeit: besondere Auswahl und Dosierungsprinzipien.
Vorerkrankungen/Risiken: z. B. Immunsuppression, Leber- oder Nierenerkrankung, Blutungsanamnese, chronische Erkrankungen.
Aktuelle Medikation: insbesondere bereits eingenommene NSAR, Paracetamol-haltige Kombipräparate, Antikoagulanzien.
Bisherige Eigenbehandlung: Wirkstoff, Dosis, Einnahmeabstände, ob Höchstdosen drohen.
Aus diesen Angaben werden dann Warnzeichen/Weiterleitung, die geeignete Wirkstoffklasse und eine sichere Dosierung abgeleitet. Eine Therapieumstellung oder kausale Behandlung (z. B. bei bakteriellem Infekt) erfolgt ärztlich; in der Apotheke wird symptomatisch beraten und bei Unsicherheit konsequent weiterverwiesen.
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung am besten nach dem Schema: Messung/Verlauf → Dauer/Höhe → Begleitsymptome → Risikogruppen → Medikation/Kombipräparate. Damit zeigst du, dass du zuerst die Selbstmedikationsfähigkeit prüfst, bevor du einen Wirkstoff nennst.
Frage 2
Prüferin: Ab welcher Körpertemperatur sprechen Sie definitionsgemäß von Fieber, und ab wann wird eine medikamentöse Fiebersenkung eher erwogen?
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Definitionsgemäß beginnt Fieber ab 38,0 °C, bezogen auf eine rektale Messung. Eine medikamentöse Fiebersenkung wird häufig ab etwa 38,5 °C eher in Erwägung gezogen – vor allem dann, wenn der Patient deutlich beeinträchtigt ist (z. B. starkes Krankheitsgefühl, Schlafstörung, Schmerzen) oder Risikofaktoren bestehen.
Wichtig ist die Einordnung im Beratungsgespräch: Ziel der Selbstmedikation ist primär Symptomlinderung und die Vermeidung von Komplikationen wie Dehydratation; eine Normalisierung der Temperatur ist nicht zwingend nötig, da Fieber auch Teil der Immunantwort sein kann.
Examens-Tipp: Nenne in der Prüfung immer dazu, wie gemessen wurde. Das zeigt Praxisnähe, weil Messort und Methode die Zahl (und deine Bewertung) beeinflussen.
Frage 3
Prüferin: Wie grenzen Sie in der Beratung Fieber von einer nicht-infektiösen Überwärmung ab, bei der fiebersenkende Mittel typischerweise nicht helfen?
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Fieber ist eine Sollwert-Erhöhung im Temperaturzentrum (Hypothalamus), ausgelöst durch Entzündungsmediatoren; der Körper „regelt hoch“. Dagegen ist eine Überwärmung/Hyperthermie ein Temperaturanstieg ohne Sollwertanhebung, z. B. bei starker Hitzeeinwirkung.
Für die Beratung ist entscheidend:
Bei Fieber sind Antipyretika (z. B. Paracetamol, Ibuprofen) grundsätzlich wirksam, weil sie die Prostaglandin-vermittelte Sollwertanhebung beeinflussen.
Bei Hyperthermie sind Antipyretika typischerweise nicht wirksam, weil kein erhöhter Set-Point vorliegt; hier stehen physikalische Maßnahmen und ärztliche Abklärung im Vordergrund.
In der Apotheke sollte bei Verdacht auf eine relevante Überwärmung (z. B. nach Hitzeexposition, fehlende Wirkung von Antipyretika, ausgeprägte Beschwerden) zur ärztlichen Abklärung geraten werden.
Examens-Tipp: Formuliere knapp den Kerngedanken: „Fieber = Sollwert hoch, Hyperthermie = Wärmeüberschuss ohne Sollwertänderung“. Das ist meist genau das, worauf Prüfer hinauswollen.
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