Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche Inhalte muss ein schriftlicher Hygieneplan in der Apotheke mindestens festlegen, damit er in der Praxis umsetzbar und prüfbar ist?

Ein schriftlicher Hygieneplan muss so konkret sein, dass Mitarbeitende ihn 1:1 umsetzen können und dass bei einer Prüfung nachvollziehbar ist, ob die Maßnahmen durchgeführt wurden. Mindestinhalte sind typischerweise:

  • Zuständigkeiten: Wer ist verantwortlich (z.B. Funktion/Person) und wer führt die Maßnahmen durch?
  • Tätigkeiten und Bereiche: Was wird gereinigt/desinfiziert/ggf. sterilisiert (z.B. Arbeitsflächen Rezeptur, Geräte, Sanitärbereiche, Lager, Kundenbereich)?
  • Frequenz/Zeitpunkte: Wann und wie oft (z.B. vor Rezepturbeginn, nach sichtbarer Kontamination, täglich/wöchentlich nach Plan)?
  • Mittel und Verfahren: Womit (konkrete Reinigungs-/Desinfektionsmittel) und wie (Konzentration, Einwirkzeit, Vorgehensweise, ggf. Materialverträglichkeit)?
  • Dokumentation/Nachweise: Wie wird die Durchführung festgehalten (Reinigungsprotokoll/Checkliste, Datum, Unterschrift/Kürzel)?

Ergänzend gehört in der Praxis dazu, dass der Plan regelmäßig überprüft und bei Änderungen im Betrieb (z.B. neue Räume, neue Risiken, neue Abläufe) aktualisiert wird.

Examens-Tipp: Antworte strukturiert nach dem Schema „Wer? Was? Wann? Womit? Wie? + Nachweis“. Wenn du das in der Prüfung sagst, wirkt der Hygieneplan sofort praxisnah und prüfungssicher.

Frage 2

Prüferin: Wie grenzen Sie in der Apothekenpraxis die Begriffe Reinigung, Desinfektion und Sterilisation voneinander ab?

Die drei Begriffe unterscheiden sich vor allem im Ziel und damit in der notwendigen Konsequenz:

  • Reinigung: Entfernt Schmutz und reduziert die Keimzahl vor allem mechanisch, ohne gezielte Abtötung. Typisch ist z.B. das Wischen von Arbeitsflächen vor einer Rezeptur.
  • Desinfektion: Reduziert bzw. inaktiviert Krankheitserreger so weit, dass das Infektionsrisiko auf ein sicheres Maß sinkt. Beispiele sind Händedesinfektion oder Flächendesinfektion nach möglicher Kontamination.
  • Sterilisation: Führt zur vollständigen Abtötung aller Mikroorganismen inklusive Sporen (Keimfreiheit). Das ist nur dort erforderlich, wo sterile Bedingungen notwendig sind, z.B. bei Instrumenten/Ausrüstung für sterile Zubereitungen.

Wichtig für den Alltag: Erst reinigen, wenn sichtbarer Schmutz vorhanden ist, und dann gezielt desinfizieren; Sterilisation ist eine eigene Qualitätsstufe für sterile Prozesse.

Examens-Tipp: Nutze in der Prüfung die Trias „Schmutz weg – Keime sicher reduzieren – keimfrei“. Das zeigt, dass du die praktische Konsequenz der Begriffe verstanden hast.

Frage 3

Prüferin: Welche Punkte sind bei einer korrekten Händedesinfektion in der Apotheke entscheidend, damit sie wirksam ist?

Für eine wirksame Händedesinfektion sind vier Kernpunkte entscheidend:

  • Trockene Hände und ausreichende Menge des Desinfektionsmittels, damit alle Bereiche benetzt werden.
  • Gründliches Einreiben mindestens 30 Sekunden: insbesondere Fingerspitzen, Daumen, Nagelfalze und Handgelenke.
  • Keine Störfaktoren: kein Schmuck an Händen/Unterarmen; Hände dürfen nicht sichtbar verschmutzt sein (sonst erst reinigen).
  • Einwirkzeit einhalten und erst danach die nächste Tätigkeit beginnen.

In der Apothekenpraxis wird Händehygiene insbesondere vor Tätigkeitsbeginn (z.B. Rezeptur), nach Kontamination, nach Toilettengang und nach Kundenkontakt konsequent umgesetzt.

Examens-Tipp: Wenn du unsicher wirst, sag laut: „Menge – 30 Sekunden – alle Areale – Einwirkzeit“. Damit deckst du die prüfungsrelevanten Punkte vollständig ab.

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