Prüferin: Welche Inhalte muss ein schriftlicher Hygieneplan in der Apotheke mindestens festlegen, damit er in der Praxis umsetzbar und prüfbar ist?
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Ein schriftlicher Hygieneplan muss so konkret sein, dass Mitarbeitende ihn 1:1 umsetzen können und dass bei einer Prüfung nachvollziehbar ist, ob die Maßnahmen durchgeführt wurden. Mindestinhalte sind typischerweise:
Zuständigkeiten: Wer ist verantwortlich (z.B. Funktion/Person) und wer führt die Maßnahmen durch?
Tätigkeiten und Bereiche: Was wird gereinigt/desinfiziert/ggf. sterilisiert (z.B. Arbeitsflächen Rezeptur, Geräte, Sanitärbereiche, Lager, Kundenbereich)?
Frequenz/Zeitpunkte: Wann und wie oft (z.B. vor Rezepturbeginn, nach sichtbarer Kontamination, täglich/wöchentlich nach Plan)?
Mittel und Verfahren: Womit (konkrete Reinigungs-/Desinfektionsmittel) und wie (Konzentration, Einwirkzeit, Vorgehensweise, ggf. Materialverträglichkeit)?
Dokumentation/Nachweise: Wie wird die Durchführung festgehalten (Reinigungsprotokoll/Checkliste, Datum, Unterschrift/Kürzel)?
Ergänzend gehört in der Praxis dazu, dass der Plan regelmäßig überprüft und bei Änderungen im Betrieb (z.B. neue Räume, neue Risiken, neue Abläufe) aktualisiert wird.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert nach dem Schema „Wer? Was? Wann? Womit? Wie? + Nachweis“. Wenn du das in der Prüfung sagst, wirkt der Hygieneplan sofort praxisnah und prüfungssicher.
Frage 2
Prüferin: Wie grenzen Sie in der Apothekenpraxis die Begriffe Reinigung, Desinfektion und Sterilisation voneinander ab?
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Die drei Begriffe unterscheiden sich vor allem im Ziel und damit in der notwendigen Konsequenz:
Reinigung: Entfernt Schmutz und reduziert die Keimzahl vor allem mechanisch, ohne gezielte Abtötung. Typisch ist z.B. das Wischen von Arbeitsflächen vor einer Rezeptur.
Desinfektion: Reduziert bzw. inaktiviert Krankheitserreger so weit, dass das Infektionsrisiko auf ein sicheres Maß sinkt. Beispiele sind Händedesinfektion oder Flächendesinfektion nach möglicher Kontamination.
Sterilisation: Führt zur vollständigen Abtötung aller Mikroorganismen inklusive Sporen (Keimfreiheit). Das ist nur dort erforderlich, wo sterile Bedingungen notwendig sind, z.B. bei Instrumenten/Ausrüstung für sterile Zubereitungen.
Wichtig für den Alltag: Erst reinigen, wenn sichtbarer Schmutz vorhanden ist, und dann gezielt desinfizieren; Sterilisation ist eine eigene Qualitätsstufe für sterile Prozesse.
Examens-Tipp: Nutze in der Prüfung die Trias „Schmutz weg – Keime sicher reduzieren – keimfrei“. Das zeigt, dass du die praktische Konsequenz der Begriffe verstanden hast.
Frage 3
Prüferin: Welche Punkte sind bei einer korrekten Händedesinfektion in der Apotheke entscheidend, damit sie wirksam ist?
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Für eine wirksame Händedesinfektion sind vier Kernpunkte entscheidend:
Trockene Hände und ausreichende Menge des Desinfektionsmittels, damit alle Bereiche benetzt werden.
Gründliches Einreiben mindestens 30 Sekunden: insbesondere Fingerspitzen, Daumen, Nagelfalze und Handgelenke.
Keine Störfaktoren: kein Schmuck an Händen/Unterarmen; Hände dürfen nicht sichtbar verschmutzt sein (sonst erst reinigen).
Einwirkzeit einhalten und erst danach die nächste Tätigkeit beginnen.
In der Apothekenpraxis wird Händehygiene insbesondere vor Tätigkeitsbeginn (z.B. Rezeptur), nach Kontamination, nach Toilettengang und nach Kundenkontakt konsequent umgesetzt.
Examens-Tipp: Wenn du unsicher wirst, sag laut: „Menge – 30 Sekunden – alle Areale – Einwirkzeit“. Damit deckst du die prüfungsrelevanten Punkte vollständig ab.
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