Arbeitsschutz und Erste Hilfe

Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten

Der sichere Betrieb einer Apotheke basiert auf verbindlichen, gesetzlich festgelegten Pflichten. Zentrale Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Nicht nur die Apothekenleitung, sondern alle Mitarbeitenden sind angehalten, zur Sicherheit am Arbeitsplatz beizutragen.

  • Die Apothekenleitung trägt die Hauptverantwortung für die Organisation von Arbeitsschutz und Erste Hilfe.
  • Alle Mitarbeitenden müssen vorhandene Schutzmaßnahmen umsetzen und mittragen.

Jede/r Mitarbeitende sollte die grundlegenden Vorschriften (z.B. ArbSchG, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, DGUV Vorschriften) kennen und wissen, an wen sie/er sich im Ernstfall wenden kann.

TipZentral: Die Gefährdungsbeurteilung

Vor Aufnahme und bei Änderungen von Tätigkeiten muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Sie erkennt Risiken (physikalisch, chemisch, biologisch, psychisch) und ist die Basis aller Schutzmaßnahmen.

Typische Gefährdungen in der Apotheke

Die Gefährdungen im Apothekenalltag sind vielfältig. Neben den klassischen Risiken durch Chemikalien oder elektrische Geräte zählen auch Belastungen durch die Arbeitsorganisation und den Kundenkontakt.

Wichtige Gefährdungsbereiche:

  • Umgang mit Gefahrstoffen und Arzneimitteln: v.a. in Rezeptur, Defektur, Labor und beim Wareneingang.
  • Verletzungsgefahr: Messer, Glasbruch, Kanülen, Scherben, splitternde Materialien.
  • Ergonomische Belastungen: Langes Stehen, monotone Arbeitsabläufe, häufige Bewegungsabläufe (z.B. Regale auffüllen).
  • Infektionsrisiken: Kontakt mit infektiösem Material, Blut, Abstrichen, durch Nadelstichverletzungen.
  • Psychische Belastungen: Zeitdruck, schwierige Kundengespräche, Alleinarbeit, Übergriffe.
  • Elektrische Risiken: defekte Geräte, unsachgemäßer Gebrauch elektrischer Betriebsmittel.
  • Stolper- und Sturzunfälle: unebene Böden, Kabel, offene Schubladen, rutschiger Untergrund.

Technische, organisatorische und individuelle Schutzmaßnahmen

Die Umsetzung des Arbeitsschutzes gliedert sich in drei Ebenen:

Schutzebene Beispiele in der Apotheke
Technische Maßnahmen Abzugshauben, Sicherheitsbehälter, geschlossene Systeme
Organisatorische Maßnahmen Zugriffsregeln, Betriebsanweisungen, Schichtpläne, Unterweisungen
Persönliche Maßnahmen Schutzkleidung (z.B. Handschuhe, Kittel), Hautschutz, Verhaltenstraining

Wichtig ist die regelmäßige Schulung und Unterweisung im Team. Schutzmaßnahmen müssen an neue Arbeitsbedingungen angepasst und im Arbeitsalltag gelebt werden.

Hygiene und Infektionsschutz

Hygienevorschriften sind essenziell – nicht nur im Labor, sondern in allen Bereichen der Apotheke.

  • Händehygiene: Gründliches Waschen und ggf. Desinfizieren, insbesondere nach Kontakt mit Blut, Körperflüssigkeiten oder potenziell infektiösem Material.
  • Schutzhandschuhe: Immer bei Umgang mit Gefahrstoffen, Infektionsmaterial oder scharfen Gegenständen.
  • Desinfektion von Arbeitsflächen und Geräten: Nach Herstellung patientenindividueller Zubereitungen oder Kontakt zu Blutproben.
  • Entsorgung: Sichere Entsorgung von Kanülen, Scherben, infektionsverdächtigen Materialien in extra Behältern.

Hautschutz am Arbeitsplatz

Arzneistoffe, Chemikalien und Desinfektionsmittel können die Haut nachhaltig schädigen. Präventive Maßnahmen sind gefordert:

  • Einsatz von geeigneten Handschuhen (Chemikalienschutz, Einmalhandschuhe)
  • Hautschutz- und Pflegepläne (Schutz-, Pflegecremes)
  • Vermeidung unnötiger Hautkontakte

Ergonomische und psychische Aspekte

Nicht zu unterschätzen sind physische und psychische Belastungen: Viele Stunden Stehen, sich wiederholende Bewegungen sowie kommunikative Herausforderungen können auf Dauer zur Belastung werden.

  • Abwechslung in Arbeitsabläufen organisieren
  • Sitz- und Stehzeiten sinnvoll kombinieren
  • Pausen fest einplanen und durchführen
  • Strategien zur Stressbewältigung fördern (z.B. im Team austauschen, Deeskalationstrainings)

Erste Hilfe in der Apotheke

Jede Apotheke muss personell und sachlich auf Notfälle vorbereitet sein. Das Ziel: Handlungssicherheit und schnelles, überlegtes Vorgehen.

  • Erste-Hilfe-Kasten: Muss jederzeit zugänglich, vollständig und regelmäßig überprüft sein. Inhalt: Verbandmaterial, Pflaster, Scheren, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, (bei Bedarf auch Sofortkältekompressen, Augenspülflasche).
  • Melden von Unfällen: Jeder Unfall (auch kleinere Verletzungen!) ist zu dokumentieren, der Apothekenleitung zu melden und falls nötig der Berufsgenossenschaft anzuzeigen.
  • Unterweisung: Alle Teammitglieder müssen regelmäßig in Erster Hilfe und Notfallmaßnahmen (z.B. Verhalten bei Bewusstlosigkeit, allergischer Schock) geschult werden.

Typische Notfallsituationen in der Apotheke:

  • Schnitt- und Stichverletzungen (z.B. an Glas, Kanülen)
  • Verätzungen und Vergiftungen (Kontakt mit Gefahrstoffen)
  • Verbrennungen (z.B. an Geräten, erhitzten Materialien)
  • Kreislaufprobleme, Schwindel, Ohnmacht (auch bei Kund:innen)
  • Allergische Reaktionen
  • Bedrohung oder körperliche Angriffe (Notfallalarm)

Sofortmaßnahmen je nach Notfall:

  1. Ruhe bewahren, Mitbetroffene absichern
  2. Gefahrenquelle beseitigen, Selbstschutz beachten!
  3. Erste Hilfe leisten, ggf. Notruf 112
  4. Verband anlegen/betreffende Stelle spülen/kühlen
  5. Dokumentation und ggf. Übergabe an Notarzt
TipWichtig: Notfallmanagement im Team

Sichere Abläufe durch klare Zuständigkeiten im Notfall: Wer ruft den Notarzt? Wer übernimmt die Versorgung? Wer betreut weitere Kund:innen? Regelmäßige Teamübungen sind entscheidend.

Beispiele für praxisrelevante Beratung – Schnittstellen zu Kund:innen

Im Apothekenalltag wirst du auch Ansprechperson für Kund:innen, die sich an kleinere Verletzungen wenden oder zu Erste-Hilfe-Maßnahmen beraten lassen.

  • Fragen klären: Wann muss ein Arzt aufgesucht werden? Wie wird eine Wunde richtig versorgt? Was ist bei Chemikalienkontakt zu tun?
  • Rücksicht auf Allergien oder Unverträglichkeiten: z.B. bei der Auswahl von Verbandsmaterial oder Hautdesinfektion.
  • Diskrete Betreuung: Besonders nach Übergriffen oder bei psychischen Belastungen.

Zusammenfassung

  • Die Apothekenleitung ist für die Umsetzung des Arbeitsschutzes verantwortlich. Mitarbeitende müssen aktiv mitwirken.
  • Zentrale Instrumente: Gefährdungsbeurteilung, regelmäßige Unterweisungen, Dokumentation von Unfällen und Notfällen.
  • Typische Gefahren: chemische, biologische, mechanische und psychische Risiken.
  • Erste Hilfe und Hygienevorgaben sind verbindlich und verpflichtend zu trainieren.
  • Schutzmaßnahmen greifen auf technischer, organisatorischer und individueller Ebene ineinander.
  • Im Fall eines Notfalls sind strukturierte Abläufe und klare Zuständigkeiten entscheidend.
  • Beratungs- und Aufklärungsaufgaben gegenüber Kund:innen machen die Apotheke zu einem relevanten Ort der Erstversorgung.

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