Prüfung

Frage 1

Prüferin: Eine Kundin sagt: „Ich nehme Schüßler-Salze, weil ich sicher zu wenig Magnesium habe.“ Wie ordnen Sie diesen Wunsch aus pharmazeutischer Sicht ein?

Pharmazeutisch ist zunächst zu klären, dass Schüßler-Salze keine Mineralstoffsubstitution darstellen. Sie enthalten Mineralsalze in homöopathischen Verdünnungen (typisch D6/D12), sodass der tatsächliche Mineralstoffgehalt sehr gering ist und nicht zur Magnesiumversorgung beiträgt.

Für die Beratung bedeutet das:

  • Zuerst kurze Anamnese: Welche Beschwerden bestehen, seit wann, wie stark, gibt es Vorerkrankungen/Medikation und gab es schon eine ärztliche Abklärung?
  • Transparent erklären: Schüßler-Salze sollen nach dem Konzept eher einen „regulierenden Impuls“ geben, eine physiologisch wirksame Zufuhr findet nicht statt.
  • Wenn wirklich eine Magnesiumversorgung gewünscht ist: auf evidenzbasierte Magnesiumpräparate in wirksamer Dosierung hinweisen; bei Verdacht auf echten Mangel ggf. ärztliche Abklärung/Labor empfehlen.
  • Bei unklaren, starken, anhaltenden oder wiederkehrenden Beschwerden sollte die Kundin zur ärztlichen Abklärung geraten werden, bevor eine Selbstbehandlung fortgeführt oder „ersetzt“ wird.

Wichtig ist eine sachliche Kommunikation ohne Heilversprechen und mit klaren Grenzen der Präparate.

Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst „Was ist das Präparat?“ (homöopathisch verdünnt, keine Substitution), dann „Was heißt das für die Beratung?“ (Anamnese, realistische Erwartung, ggf. evidenzbasiertes Supplement + ärztliche Abklärung).

Frage 2

Prüferin: Welche Potenzen sind bei Schüßler-Salzen in der Praxis am häufigsten, und welche Konsequenz hat das für den Mineralstoffgehalt?

In der Praxis werden Schüßler-Salze meist in den Potenzen D6 oder D12 eingesetzt. Diese Potenzen bedeuten eine starke Verdünnung des Ausgangssalzes.

Die Konsequenz ist: Der Mineralstoffgehalt im Endprodukt ist sehr gering und reicht nicht aus, um eine pharmakologisch relevante Mineralstoffversorgung zu leisten. Daher sind Schüßler-Salze nicht mit evidenzbasierten Mineralstoffsupplementen zu verwechseln und können einen nachgewiesenen Mangel nicht ausgleichen.

Examens-Tipp: Wenn Potenzen abgefragt werden, verknüpfe das sofort mit der Kernaussage für die Offizin: „nicht zur Substitution geeignet“. Das ist prüfungsrelevant für die Beratung.

Frage 3

Prüferin: Woran erkennen Sie rechtlich, in welcher Kategorie Schüßler-Salze einzuordnen sind, und was folgt daraus für die Indikationsangabe?

Schüßler-Salze sind rechtlich als homöopathische Arzneimittel eingestuft und häufig registriert (nicht wie „normal“ zugelassen). Daraus folgt, dass sie meist ohne Angabe eines spezifischen Anwendungsgebiets in Verkehr gebracht werden, also ohne festgelegte Indikation.

Für die Beratung heißt das:

  • Es gibt keine behördlich geprüfte, konkrete Indikation wie bei zugelassenen Arzneimitteln.
  • Die Kommunikation muss transparent bleiben: keine Heilversprechen, Grenzen der Evidenz benennen.
  • Bei ernsthaften, unklaren oder anhaltenden Beschwerden darf die Beratung nicht zu einer Verzögerung notwendiger Diagnostik/Therapie führen; ggf. ärztliche Abklärung empfehlen.

Examens-Tipp: Nenne in der Prüfung explizit den Begriff „registriert, nicht zugelassen“ und leite daraus ab: „keine Indikation auf der Packung“ + „besondere Sorgfalt, keine Heilversprechen“.

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