Prüferin: Welche Angaben müssen auf einer privaten ärztlichen Verordnung mindestens vorhanden sein, damit sie arzneimittelrechtlich in der Apotheke beliefert werden kann?
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Ein Privatrezept ist zwar vom Layout her grundsätzlich „formfrei“, aber es muss die arzneimittelrechtlichen Mindestangaben enthalten, damit eine sichere und rechtmäßige Abgabe möglich ist.
Erforderlich sind insbesondere:
Name, Vorname und Anschrift des Patienten
Angaben zum Arzneimittel (Bezeichnung) mit Stärke, Darreichungsform und ggf. Dosieranordnung
Menge (z.B. Packungsgröße oder Gesamtmenge)
Name, Anschrift und Berufsbezeichnung des verschreibenden Arztes
Unterschrift des Arztes
Ausstellungsdatum
Fehlen wesentliche Punkte (z.B. Ausstellungsdatum oder Arztunterschrift), sollte vor Abgabe Rücksprache mit der verordnenden Praxis gehalten werden, weil sonst die Rechtssicherheit und die korrekte Versorgung nicht gewährleistet sind.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst „Privatrezept ist formfrei“, dann die Mindestangaben in einer sauberen Liste. Das wirkt im Mündlichen sehr sicher.
Frage 2
Prüferin: Welche Unterlagen geben Sie einer Patientin nach Belieferung eines Privatrezepts typischerweise mit, damit sie die Kosten bei ihrer Versicherung einreichen kann?
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Bei Privatrezepten zahlen Patient:innen in der Regel zunächst selbst und reichen anschließend die Unterlagen bei PKV/Beihilfe ein. Dafür sollten in der Apotheke typischerweise mitgegeben werden:
das Originalrezept (zur Einreichung beim Kostenträger; im Zweifel vorher klären, ob eine Kopie genügt)
ein Kassenbeleg/Quittung mit Preis, Datum, steuerlichen Angaben und Apothekenangaben (häufig inkl. Stempel)
Wichtig ist, dass die Unterlagen die Abgabe eindeutig belegen, damit der Kostenträger die Erstattung prüfen kann.
Examens-Tipp: Punkte besonders, wenn du den Zweck dazusagst: „Originalrezept + Beleg“ ist nicht nur Formalie, sondern Voraussetzung für die Erstattung.
Frage 3
Prüferin: Worauf achten Sie bei der Dokumentation auf dem Beleg besonders, damit die Abgabe gegenüber PKV oder Beihilfe eindeutig nachvollziehbar ist?
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Entscheidend ist die eindeutige Identifikation des abgegebenen Präparats und der Abgabe in der Apotheke. Auf dem Beleg bzw. den eingereichten Unterlagen sollten klar erkennbar sein:
PZN des abgegebenen Präparats
Preis
Abgabedatum
Apothekenangaben (z.B. Name/Anschrift; häufig Stempel)
So kann der Kostenträger eindeutig zuordnen, was tatsächlich abgegeben und berechnet wurde. Fehlen diese Angaben, kann das die Erstattung erschweren oder verzögern.
Examens-Tipp: Merke dir die Viererkette für die Prüfung: PZN – Preis – Datum – Apotheke. Damit kannst du in der Prüfung sehr schnell vollständig antworten.
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