Prüferin: Welche Beschwerden würden Sie in der Apotheke zusätzlich zur Stuhlfrequenz erfragen, um das Beratungsanliegen „Verstopfung“ sinnvoll einzuordnen?
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In der Praxis reicht die reine Stuhlfrequenz nicht aus, weil Obstipation auch bei „regelmäßigem“ Stuhlgang vorliegen kann. Daher sollten typische qualitative Beschwerden gezielt erfragt werden, z. B.:
Stuhlkonsistenz: eher hart/klumpig (ggf. Orientierung an der Bristol-Stuhlformen-Skala)
Aufwand beim Stuhlgang: starkes Pressen
Entleerungsgefühl: Gefühl der unvollständigen Entleerung
Entleerungshilfe: Notwendigkeit manueller Unterstützung oder rektaler Maßnahmen
Damit lässt sich besser beurteilen, ob es sich um eine relevante Obstipation handelt und welche Strategie (Lebensstil, Laxans-Auswahl, ärztliche Abklärung) passend ist.
Examens-Tipp: Gib in der Prüfung eine kurze, strukturierte Liste: „Konsistenz – Pressen – Entleerungsgefühl – Begleitsymptome – Hilfsmittel“. Das zeigt, dass du Obstipation nicht nur über „wie oft?“ definierst.
Frage 2
Prüferin: Welche Befunde in der Beratung zu Verstopfung würden Sie als Warnhinweise bewerten, bei denen eine ärztliche Abklärung erforderlich ist?
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Warnhinweise sind Konstellationen, die auf eine ernste Ursache (z. B. Blutung, Entzündung, Ileus, Tumor) hinweisen können. In der Apotheke sollten Patient:innen bei folgenden Zeichen zeitnah ärztlich abgeklärt werden:
Blut im Stuhl oder Teerstuhl
Ungewollter Gewichtsverlust
Anämiezeichen wie Müdigkeit und Blässe
Plötzliche oder starke Änderung der Stuhlgewohnheiten
Akute Bauchschmerzen, Erbrechen oder fehlender Windabgang (Ileusverdacht)
Fieber oder tastbare Bauchresistenz
Neu aufgetretene ausgeprägte nächtliche Symptome
Tumoranamnese in der Familie
In solchen Situationen steht nicht die Selbstmedikation im Vordergrund, sondern die Abklärung der Ursache.
Examens-Tipp: Nenne in der Prüfung 3–4 „rote Flaggen“ zuerst (Blut/Teerstuhl, Gewichtsverlust/Anämie, Ileuszeichen, starke Änderung). Danach kannst du ergänzen, dass dann keine reine Selbstmedikation mehr erfolgt.
Frage 3
Prüferin: Wie grenzen Sie in der Beratung eine funktionelle von einer sekundären Verstopfung ab?
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Die Abgrenzung erfolgt über Anamnese und Medikationscheck:
Funktionelle Obstipation: Es findet sich meist keine organische Ursache. Häufig stehen Lebensstilfaktoren (zu wenig Ballaststoffe/Flüssigkeit, wenig Bewegung, ungünstige Toilettengewohnheiten), eine verlangsamte Passage oder Entleerungsprobleme im Vordergrund.
Sekundäre Obstipation: Es gibt einen auslösenden Kontext, z. B. Grunderkrankungen (z. B. Diabetes, neurologische Erkrankungen, Hypothyreose) oder Arzneimittel als Nebenwirkungsursache.
Für die Apotheke ist das wichtig, weil bei Verdacht auf sekundäre Ursachen eher eine ärztliche Abklärung bzw. eine Rücksprache zur Therapieanpassung nötig ist und die Selbstmedikation oft nur unterstützend erfolgen kann.
Examens-Tipp: Sag klar: „funktionell = ohne organische Ursache, sekundär = Erkrankung oder Arzneimittel“. Dann direkt ergänzen: „Deshalb immer Medikationsanalyse und Grunderkrankungen abfragen“.
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