Prüferin: Ein Patient schildert Ihnen seit Kurzem Magenbrennen und möchte „etwas Starkes“ aus der Apotheke – welche zentrale Frage zur Anwendung sollten Sie stellen, bevor Sie ein Arzneimittel gegen Sodbrennen empfehlen?
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Vor der Empfehlung sollte gezielt geklärt werden, wie lange die Beschwerden bereits bestehen und ob es sich um ein akutes, kurzzeitiges Problem oder um wiederkehrende/persistierende Symptome handelt. Das ist entscheidend, weil die Selbstmedikation bei Sodbrennen typischerweise nur kurzfristig vorgesehen ist und bei anhaltenden Beschwerden eine ärztliche Abklärung nötig wird.
In der Beratung wird die Dauer dann direkt mit der Therapieentscheidung verknüpft:
Bei kurzfristigem, gelegentlichem Sodbrennen kann eine symptomatische Therapie (z. B. Antazidum oder kurzzeitig ein PPI) passend sein.
Bei häufigen oder persistierenden Beschwerden sollte zur ärztlichen Abklärung geraten werden, statt länger in Eigenregie weiterzubehandeln.
Zusätzlich sollte im Gespräch – passend zur Dauerfrage – immer parallel auf mögliche Alarmsymptome gescreent werden (z. B. Blut im Stuhl, Gewichtsverlust, nächtliche Beschwerden).
Examens-Tipp: Baue deine Antwort in der Prüfung wie ein Mini-Algorithmus auf: zuerst Dauer/Verlauf, dann kurze Einordnung „kurzfristig vs. anhaltend“, und daraus sauber die Grenze der Selbstmedikation ableiten.
Frage 2
Prüferin: Welche Beschwerden würden Sie in der Apotheke als Warnzeichen werten, bei denen Sie nicht mehr zur Selbstmedikation raten, sondern eine rasche ärztliche Abklärung empfehlen?
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Warnzeichen sind Symptome, die auf eine potenziell ernsthafte, organische Ursache hinweisen können und die Grenzen der Selbstmedikation überschreiten. Dazu zählen insbesondere:
Blut im Stuhl oder Teerstuhl
starke, plötzlich einsetzende oder lang anhaltende Schmerzen
unklarer Gewichtsverlust
anhaltendes Erbrechen oder Durchfälle länger als 2 Tage
Fieber oder Nachtschweiß
In der Apotheke bedeutet das: keine „Weiterbehandlung auf Verdacht“, sondern Empfehlung zur zeitnahen ärztlichen Abklärung. Eine Anpassung bestehender Medikation erfolgt nicht eigenständig, sondern ggf. nach Rücksprache mit der behandelnden Arztpraxis.
Examens-Tipp: Nenne in der Prüfung ruhig 4–6 klare Punkte und leite dann den Beratungskonsequenzsatz ab: „Das überschreitet die Selbstmedikation – ärztlich abklären lassen“.
Frage 3
Prüferin: Ein Patient erhält Omeprazol zur kurzfristigen Behandlung von Sodbrennen aus der Selbstmedikation: Welche Einnahmeempfehlung geben Sie zur optimalen Wirkung?
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Omeprazol als Protonenpumpenhemmer sollte morgens nüchtern eingenommen werden, damit die Hemmung der Säuresekretion optimal greift. Praktisch heißt das: Einnahme vor dem Frühstück mit etwas Wasser.
Beratungsrelevant sind außerdem zwei Punkte:
PPIs sind in der Selbstmedikation typischerweise für eine kurze Anwendung vorgesehen.
Wenn die Beschwerden nicht besser werden oder wiederkehren, sollte eine ärztliche Abklärung erfolgen, statt das Präparat über längere Zeit in Eigenregie weiterzunehmen.
Examens-Tipp: Merksatz für die Prüfung: PPI „morgens nüchtern“ und dazu immer die Brücke schlagen: kurzfristig in der Selbstmedikation, bei Persistenz Arztkontakt.
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