Prüferin: Welche Punkte klären Sie vorab durch Rückfragen, bevor Sie einer Patientin oder einem Patienten Anwendungshinweise zu einem Arzneimittel geben?
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Vor der eigentlichen Informationsweitergabe sollten gezielte Rückfragen gestellt werden, um die Beratung zielgerichtet und sicher zu machen. In der Apotheke sind dabei typische Kernfragen:
Für wen ist das Arzneimittel gedacht (Patient:in selbst, Kind, Angehörige)?
Welche Beschwerden liegen vor und seit wann?
Welche weiteren Arzneimittel werden eingenommen (auch OTC, Phytopharmaka, „Bedarfsmedikation“)?
Gibt es relevante Vorerkrankungen, Allergien oder besondere Umstände (z.B. Schwangerschaft/Stillzeit)?
Aus diesen Informationen leiten sich die wichtigen Beratungsschwerpunkte ab, z.B. ob Kontraindikationen oder Interaktionen zu erwarten sind und welche Anwendungshinweise (Dosierung, Einnahmezeitpunkt, Warnzeichen) wirklich relevant sind. So wird verhindert, dass man zu allgemein berät oder wesentliche Risiken übersieht.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert mit 3–4 Rückfragen (für wen, was/wie lange, Begleitmedikation, Besonderheiten). In der Prüfung wirkt das sehr praxisnah, weil es zeigt, dass du die Beratung erst „sicher machst“, bevor du Inhalte vermittelst.
Frage 2
Prüferin: Worauf achten Sie bei der Weitergabe von Gesundheitsdaten, wenn Sie Informationen digital übermitteln müssen?
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Bei digitaler Übermittlung von Gesundheitsdaten steht der Datenschutz im Vordergrund. Es sollten nur die unbedingt notwendigen Informationen weitergegeben werden und die Übermittlung muss über verschlüsselte Wege erfolgen. Je nach Sensibilität der Daten ist Ende-zu-Ende-Verschlüsselung besonders sinnvoll bzw. angezeigt.
Zusätzlich sollte die Datenmenge so gering wie möglich gehalten werden (Datenminimierung) und patientenbezogene Informationen, soweit möglich, pseudonymisiert werden. Ziel ist, die Vertraulichkeit zu schützen und unbefugten Zugriff oder unbeabsichtigte Weiterleitung zu vermeiden.
Examens-Tipp: Nenne in der Prüfung zuerst den Grundsatz „nur notwendige Daten“ und danach das Wie: „verschlüsselte Übermittlung, ggf. Ende-zu-Ende“. Das zeigt, dass du sowohl Inhalt als auch Technik/Organisation im Blick hast.
Frage 3
Prüferin: Wie gehen Sie vor, wenn Sie für eine externe Informationsstelle patientenbezogene Angaben mitschicken müssen?
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Grundsätzlich werden patientenbezogene Angaben nur weitergegeben, wenn es unbedingt notwendig ist. Zuerst wird geprüft, ob die Anfrage auch ohne identifizierende Angaben beantwortet werden kann, und die Daten werden nach Möglichkeit pseudonymisiert.
Wenn konkrete personenbezogene oder krankheitsbezogene Details zwingend erforderlich sind, ist vor der Weitergabe eine schriftliche Einwilligung der betroffenen Person einzuholen. Zudem sollte die Übermittlung sicher erfolgen (bei digitaler Kommunikation: verschlüsselt).
Examens-Tipp: Merke dir die Reihenfolge: erst Datenminimierung, dann Pseudonymisierung, und nur wenn’s nicht anders geht: schriftliche Einwilligung. Diese Abstufung ist in mündlichen Prüfungen ein starkes Argumentationsschema.
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