Prüferin: Wie grenzen Sie in der Beratung in der Apotheke unabsichtlich falsche Anwendung, absichtliche zweckfremde Anwendung und einen krankhaften Einnahmedrang voneinander ab?
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Für die Einordnung sind vor allem Intention, Kontrollfähigkeit und Folgen der Einnahme entscheidend:
Fehlgebrauch: Das Arzneimittel wird unabsichtlich falsch angewendet, z. B. zu lange eingenommen, falsch dosiert oder eine Anwendungsdauer wird missverstanden. In der Beratung lässt sich häufig durch Aufklärung (richtige Dosierung, Dauer, Alternativen) eine sichere Anwendung wiederherstellen.
Missbrauch: Die Anwendung erfolgt absichtlich außerhalb der zugelassenen Empfehlungen, z. B. um eine psychotrope Wirkung zu erzielen oder für einen anderen Zweck als die Indikation. Typisch sind gezielte Dosissteigerungen, bestimmte Kombinationen oder ungewöhnliche Einnahmeformen.
Abhängigkeit: Hier steht ein krankhafter Drang zur Einnahme im Vordergrund, oft mit Kontrollverlust, Fortsetzen trotz erkennbarer Schäden, Vernachlässigung von Pflichten und ggf. Entzugssymptomen beim Absetzen. In der Apotheke wird dann neben der Information über Risiken vor allem eine strukturierte Weiterleitung/Unterstützung (ärztliche Abklärung, ggf. Beratungsstellen) wichtig.
In modernen Konzepten werden diese Muster häufig als Teil einer Substanzgebrauchsstörung betrachtet; auch Arzneimittel (inkl. OTC) können betroffen sein.
Examens-Tipp: Strukturiere in der Prüfung nach drei Kriterien: Absicht (unabsichtlich vs. absichtlich), Kontrolle (steuerbar vs. Kontrollverlust) und Folgen (Entzug/Alltagseinbußen). Damit kannst du die Begriffe sicher und praxisnah abgrenzen.
Frage 2
Prüferin: Welche Verhaltens- oder Beschaffungsmuster würden Sie im HV als Hinweis auf ein problematisches Konsummuster werten?
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Im Apothekenalltag sind typische Warnsignale vor allem Muster und Auffälligkeiten im Nachfrageverhalten. Dazu zählen:
Häufige oder auffällige Nachfragen nach demselben Präparat
Wunsch nach ungewöhnlich großen Packungen oder „Vorrat“
Bericht über angebliche Wirkungslosigkeit trotz regelmäßiger Einnahme (Hinweis auf Toleranz, Fehlanwendung oder Missbrauch)
Bitten um immer neue Verordnungen/Rezepte, ggf. von wechselnden Ärzt:innen
Konfliktverhalten oder Druckaufbau, wenn nicht sofort abgegeben wird
Diese Signale sind nicht beweisend, aber sie rechtfertigen ein gezieltes, ruhiges Nachfragen zu Indikation, Dosis, Dauer und Begleitkonsum (z. B. Alkohol, andere Substanzen).
Examens-Tipp: Nenne in der Prüfung nicht nur ein Zeichen, sondern ein kleines „Cluster“ aus Nachfragehäufigkeit, Packungsgröße und Beschaffungsweg. Das zeigt, dass du nicht vorschnell urteilst, sondern Muster erkennst.
Frage 3
Prüferin: Welche zentralen Risiken sollten Sie bei längerfristiger Anwendung von Benzodiazepinen oder Z‑Substanzen in der Beratung ansprechen?
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Bei Benzodiazepinen und Z‑Substanzen stehen mehrere Risiken im Vordergrund:
Abhängigkeitsentwicklung kann bereits bei therapeutischer Dosis auftreten, besonders bei längerer Anwendung
Tagesmüdigkeit und reduzierte Reaktionsfähigkeit, daraus resultierend Sturzgefahr (v. a. bei älteren Patient:innen)
Kognitive Einbußen bei Langzeiteinnahme (z. B. Gedächtnis, Aufmerksamkeit)
Entzugssymptome bei abruptem Absetzen
Beratungspraktisch wichtig ist der Hinweis: möglichst kurzzeitig einsetzen und ein Absetzen nur ärztlich angeleitet als Ausschleichen. Eine eigenmächtige Dosisänderung oder Weitergabe sollte klar angesprochen werden; Anpassungen erfolgen nur nach Rücksprache mit der Ärztin/dem Arzt.
Examens-Tipp: Baue deine Antwort als Viererblock auf: Abhängigkeit – Sturz/Tagesmüdigkeit – Kognition – Entzug. Abschließend erwähnst du kurz den Grundsatz „kurzzeitig“ und „ausschleichen ärztlich begleiten“.
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