Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche Punkte sollten Sie in der Apotheke bei jeder Abgabe und Wiederholung eines Antidementivums gezielt erfragen, um die Therapie sicher zu begleiten?

In der Apothekenpraxis ist bei Antidementiva vor allem ein strukturiertes Sicherheits-Screening wichtig – nicht nur bei Erstabgabe, sondern auch bei jeder Wiederholungsverordnung, weil sich Verträglichkeit, Begleiterkrankungen und Komedikation verändern können.

Typische Punkte, die gezielt erfragt werden sollten, sind:

  • Kardiovaskuläre Warnzeichen: Herzrhythmusstörungen, bekannte Bradykardie, Schwindel, Synkopen oder neue/gehäufte Stürze (Hinweis auf mögliche Puls-/RR-Probleme)
  • Gastrointestinale Beschwerden (v. a. unter Cholinesterasehemmern): Übelkeit, Erbrechen, Durchfall
  • Appetit/Gewicht: Appetitverlust, Gewichtsabnahme (klinisch relevant bei älteren, vulnerablen Patient:innen)
  • Flüssigkeitsstatus: Hinweise auf Flüssigkeitsdefizit (z. B. wenig Trinken, Exsikkosezeichen), da dies Delir und Kreislaufprobleme begünstigen kann
  • Schlafbezogene Probleme: Schlafstörungen oder ungewöhnliche Träume (v. a. wenn abends eingenommen)
  • Komedikation mit frequenzsenkenden Arzneimitteln: z. B. Betablocker oder Verapamil, weil sich das Risiko für Bradykardie/Synkopen addieren kann
  • Sturz- und Delirrisiko im Gesamtkontext der Medikation: neue Verwirrtheit, Gangunsicherheit, sedierende Begleitmedikation

Bei Auffälligkeiten wird die Medikation nicht eigenständig verändert, sondern es erfolgt eine Rücksprache mit der verordnenden Ärztin/dem Arzt, um Nutzen-Risiko abzuwägen (z. B. Dosisanpassung, langsameres Auftitrieren, Wirkstoffwechsel).

Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung strukturiert: erst „Sicherheits-Screening“ (Herz/Kreislauf, GI, Gewicht/Trinken, Schlaf, Stürze), dann „Wechselwirkungen/Komedikation“ (frequenzsenkend, sedierend/anticholinerg) und zum Schluss „Konsequenz“: Auffälligkeiten dokumentieren und ärztlich rückkoppeln – nicht selbst umstellen.

Frage 2

Prüferin: Wie erklären Sie einem Angehörigen in der Offizin verständlich, welches Therapieziel mit einem kognitiv wirksamen Arzneimittel bei Alzheimer-Demenz realistisch ist?

Bei Antidementiva ist es wichtig, die Erwartungshaltung realistisch zu steuern: Das Ziel ist in der Regel keine Heilung und häufig auch keine dauerhaft deutliche Verbesserung.

Bei der Alzheimer-Demenz können Cholinesterasehemmer (z. B. Donepezil, Rivastigmin, Galantamin) in frühen bis mittleren Stadien und Memantin eher in moderaten bis schweren Stadien dazu beitragen,

  • die Kognition und
  • die Alltagsfunktion

zu stabilisieren oder leicht zu bessern – oft über einen begrenzten Zeitraum. Praktisch bedeutet das häufig: langsamere Verschlechterung, bessere Alltagsbewältigung oder geringere Pflegeabhängigkeit als ohne Therapie.

Zusätzlich sollte erklärt werden, dass der Nutzen individuell sehr unterschiedlich sein kann und dass die Verträglichkeit/Adhärenz entscheidend ist. Daher sind regelmäßige Rückmeldungen zu Nebenwirkungen (z. B. Magen-Darm, Schwindel, Schlafstörungen) und zu Veränderungen im Alltag wichtig, damit die Ärztin/der Arzt die Therapie fortlaufend bewerten kann.

Examens-Tipp: In der Prüfung punktest du, wenn du „realistische Ziele“ in alltagsnahen Formulierungen nennst (Stabilisierung/Verlangsamung) und gleich ergänzst, dass die Apotheke die Therapie durch Nebenwirkungs- und Adhärenzmonitoring begleitet.

Frage 3

Prüferin: Woran erkennen Sie in der Beratung, dass ein Patient ein erhöhtes Risiko für arzneimittelbedingte kognitive Verschlechterung oder Delir haben könnte?

Ein erhöhtes Risiko zeigt sich in der Apotheke häufig indirekt über Polypharmazie, typische Risikowirkstoffe und passende Symptome/Beobachtungen.

Hinweise aus der Medikation sind insbesondere:

  • Anticholinerge Arzneimittel (z. B. bestimmte Antidepressiva/Antipsychotika, Spasmolytika, Antihistaminika der 1. Generation)
  • Sedierende Arzneimittel (Benzodiazepine, Z-Substanzen, viele ältere Antipsychotika)
  • Blutdrucksenker mit ausgeprägter Hypotoniegefahr (Sturz-/Synkopenrisiko)
  • Opioide ohne adäquate Dosisanpassung/Verlaufskontrolle, v. a. bei eingeschränkter Nierenfunktion

Hinweise aus der Anamnese/Beobachtung können sein:

  • neue oder zunehmende Verwirrtheit, Gangunsicherheit, Schwindel, Stürze
  • ungewöhnliche Träume/Schlafstörungen
  • deutliche Müdigkeit/Sedierung

Praktisch wird das über einfache, geschlossene Fragen abgeklärt, z. B. „Gab es Stürze?“, „Mehr Schwindel oder Schwäche?“, „Mehr Verwirrtheit oder auffällige Träume?“; wenn sich ein Signal ergibt, sollte die Gesamtmedikation strukturiert geprüft und eine ärztliche Rücksprache angeregt werden.

Examens-Tipp: Nenne in der Prüfung immer zuerst die „Wirkstoffgruppen“ (anticholinerg, sedierend, hypotensiv, Opioide) und dann 2–3 typische „Screening-Fragen“ – das zeigt Offizin-Praxis.

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